Ersatzwahl eines Mitglieds der Rechnungsprüfungskommission für den Rest der Amtsdauer 2018-2022

Ortspartei Bäretswil

Ausgangstage

Gemäss Beschluss des Bezirksrates Hinwil vom 8. Juni 2020 wird Andreas (Res) Betschart auf Grund seines Entlassungsgesuchs vom 27. Mai 2020 unter Verdankung der geleisteten Dienste per 31. August 2020 als Mitglied der Rechnungsprüfungskommission Bäretswil (RPK) entlassen. Res Betschart nimmt per l. September 2020 eine Anstellung als Leiter Liegenschaften bei der Gemeinde Bäretswil an. Dies führt zu einer Unvereinbarkeit zwischen dem RPK-Amt und der Leitungsfunktion bei der Gemeindeverwaltung Bäretswil.

 

Ersatzwahl (Stille Wahl bzw. Urnenwahl)

Für die Wiederbesetzung des frei werdenden Behördensitzes in der RPK ist eine Ersatzwahl notwendig. Mit amtlicher Veröffentlichung setzt der Gemeinderat nach § 49 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) eine Frist von 40 Tagen, in welcher die Wahlvorschläge einzureichen sind. Anschliessend wird eine zweite Frist von 7 Tagen (§ 53 GPR) eingeräumt. Innerhalb dieser Nachfrist können Wahlvorschläge zurückgezogen, abgeändert oder vermehrt werden. Stehen mehr Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur Verfügung als der eine freie Sitz oder werden innerhalb der zweiten 7-tägigen Frist die Wahlvorschläge (provisorisch Vorgeschlagene) verändert, so ist keine stille Wahl möglich. Es folgt die Urnenwahl am Abstimmungssonntag vom 29. November 2020.

 

Terminplan

Die wichtigsten Termine sind:

Datum / Umschreibung

17.06.2020 / Beschluss Gemeinderat betr. Anordnung der Ersatzwahl (auf dem Zirkularweg)

19.06.2020 / Publikation Wahlanordnung/Ausschreibung auf Website und Anschlagkasten

29.07.2020 / Ablauf der 40-tägigen Eingabefrist

10.08.2020 / Publikation der provisorischen Wahlvorschläge auf Website und Anschlagkasten

17.08.2020 / Ablauf der Nachfrist von 7 Tagen

24.08.2020 / Stille Wahl: Gemeinderatsbeschluss am 21. August 2020 / Falls Urnenwahl: Anordnung Urnenwahl mit Beschluss durch den Gemeinderat am 16. September 2020

24.08.2020 / Publikation der stillen Wahl oder der Urnenabstimmung mit den definitiven Wahlvorschlägen

01.10.2020 / Stille Wahl: Amtsantritt des neuen Behördenmitglieds

29.11.2020 / keine stille Wahl: Wahlsonntag

01.01.2021 / Urnenwahl: Amtsantritt des neuen Behördenmitglieds

 

Am 21. August 2020 wird sich ergeben, ob die Wahl in stiller Wahl erfolgen kann oder durch Urnenabstimmung zu erfolgen hat.

Zirkularbeschluss vom 17. Juni 2020