Behördenbericht September 2021

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Budget 2022 und Finanzplan 2022 - 2026

Die Gemeinde Bäretswil plant für das kommende Jahr 2022 wegen steigenden Kosten in den Bereichen Gesundheit und Soziales sowie zur Selbstfinanzierung von zukünftigen Investitionen den Steuerfuss um 4 Prozent auf 106 Prozent zu erhöhen.

Prognose für 2021 deutlich schlechter als budgetiert

Für das laufende Jahr 2021 wurde ein Ausgabenüberschuss von Fr. 483‘100 budgetiert. Gemäss aktueller Hochrechnung wird nun mit einem höheren Ausgabenüberschuss von Fr. 1‘209‘370 gerechnet, was gegenüber dem Budget eine Verschlechterung um Fr. 726‘370 ist. Die Mehrkosten werden vor allem in den wenig beeinflussbaren Bereichen der Pflegefinanzierung (Fr. -343‘000), der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (Fr. -246‘500) und der Schneeräumung (Fr. -120‘000) erwartet. Zudem fallen die Grundstückgewinnsteuern voraussichtlich um rund Fr. 400‘000 tiefer aus, was jedoch nur teilweise durch höhere ordentliche Steuern kompensiert wird.

Budget 2022 im Plus nur dank Steuererhöhung um 4 % und einmaligem Verkaufserlös

Die Hochrechnung 2021 bildete auch die Grundlage für das Budget 2022. Das Budget 2022 der Erfolgsrechnung rechnet bei einem Gesamtaufwand von 29.545 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 29.977 Mio. Franken nur dank einer Steuererhöhung und dem Verkauf des Kindergartens Bettswil mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 431‘886. Grosse Kostensteigerungen gegenüber dem Budget 2021 sind vor allem in Bereichen geplant, in welchen die Gemeinde nur wenige Einflussmöglichkeiten hat. Die Sonderschulung in Heimen wird ab 2022 neu durch den Kanton mit für alle Gemeinden gleichen pauschalen Beiträge gedeckt, welche zu Mehrkosten von rund Fr. 180‘000 führen. Bei der Pflegefinanzierung ist aufgrund der aktuellen monatlichen Werten und den für 2022 angekündigten Erhöhungen der Normdefizite mit Mehrkosten von Fr. 325‘550 zu rechnen. Der ausbezahlten Ergänzungsleistungen zur IV und AHV nehmen brutto um Fr. 368‘000 weiter zu. Da der Kantonsanteil jedoch ab 2022 von 50 % auf 70 % erhöht wird, nimmt der Nettoaufwand für die Gemeinde um Fr. 146‘700 ab.

Um diese steigenden Kosten langfristig decken zu können, wird für das Jahr 2022 eine Steuererhöhung um 4 % von 102 % auf 106 % beantragt. Mit dieser Steuererhöhung sollten die Kosten für die bisherigen Aufgaben gedeckt sein. Bei den Grundstückgewinnsteuern wird aufgrund der aktuellen Zahlen 2021 ein Rückgang auf 1.4 Mio. Franken erwartet. Der im Jahr 2022 ausbezahlte Ressourcenausgleich, welcher zeitverzögert auf den Steuerkraftwerten von 2020 basiert, wird um Fr. 291‘772 höher ausfallen.

Durch den geplanten Verkauf des Kindergartengebäudes in Bettswil für geschätzte 1.1 Mio. Franken kann voraussichtlich ein Gewinn von Fr. 619‘000 gegenüber dem Buchwert im Finanzvermögen erzielt werden. Dank diesem einmaligen Effekt wird für 2022 noch einen Einnahmenüberschuss von Fr. 431‘886 geplant.

In der Investitionsrechnung sind Projekte im Gesamtbetrag von netto nur 1.465 Mio. Franken eingestellt. Die grössten Teilbeträge im Jahr 2022 werden Restbeträge für bereits im Vorjahr begonnenen Projekte sein: Fr. 280‘000 für die Strassensanierung des unteren Teils der Engelsteinstrasse, Fr. 200‘000 für die Erweiterung der Schulanlage Maiwinkel und Fr. 200‘000 für die Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4.

Finanzplan 2022-2026 mit weiteren Steuererhöhungen wegen grossem Investitionsprogramm

Mit dem Finanzplan 2022-2026 wurde die mittelfristige finanzielle Entwicklung der Gemeinde geplant und die Einhaltung der von der Gemeindeversammlung vorgegebenen finanziellen Ziele überprüft. Die jährlichen Resultate und Cash-Flows nehmen wegen den stärker ansteigenden Kosten im Gesundheits- und Sozialbereich ab und können nur durch entsprechende Steuersatzerhöhungen kompensiert werden.

Um die ab 2023 und vor allem 2024 geplanten Investitionen (Ersatz Turnhalle Adetswil) ohne eine allzu grosse Neuverschuldung selbst finanzieren zu können, sind gemäss Finanzplan 2022–2026 weitere Steuererhöhungen geplant. Das Nettovermögen würde trotzdem bis 2025 in eine Nettoschuld von Fr. 297 pro Einwohner/in abnehmen. Das Ziel des mittelfristigen Ausgleichs der Jahresresultate 2018-2025 kann mit +6.6 Mio. Franken gut eingehalten werden, das Ziel eines Selbstfinanzierungsanteils von 10 % wird mit 9.1 % aber knapp verfehlt. Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass aufgrund der immer noch hohen Unsicherheit rund um die Auswirkungen von Corona es weiterhin vernünftig ist, auf zusätzliche Massnahmen zu verzichten, nur um diesen Zielwert einzuhalten.

Im Finanzplan 2022–2026 wurde zusätzlich auch das Jahr 2026 geplant, in welchem besonders hohe Investitionen von 7.4 Mio. Franken (u.a. Jahrestranchen zweite Turnhalle 4.0 Mio., Aula 1.0 Mio., Entwicklungskonzept Areal Dorf 1.5 Mio.) vorerst eingerechnet sind. Wegen diesem grossen Investitionsprogramm nimmt die Nettoschuld pro Einwohner/in trotz der beiden Steuererhöhungen stark auf Fr. -956 zu, was an der Grenze zum langjährigen Zielwert von Fr. 1'000 pro Einwohner/in liegt („Bäretswiler Schuldenbremse“).

Aus heutiger Sicht werden also insgesamt Steuererhöhungen im Umfang von 9 Steuerprozenten nötig, um die im Finanzplan enthaltenen Investitionen nicht vorwiegend über Schulden zu finanzieren, wobei die Schuldenlast trotzdem stark ansteigt. Sollte das kantonale Mittel der Steuerkraft sich besser als aktuell geplant entwickeln (Corona-Erholung) oder sollten die Stimmbürger/innen via Urnenabstimmung auf Investitionen verzichten, könnte die Steuererhöhung moderater ausfallen.

 

Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung

Die Gemeinde Bäretswil betreibt eine eigene Wasserversorgung (WV). Der Betrieb und die Organisation der Wasserversorgung sind in der Verordnung über die Wasserversorgung geregelt. Diese ist nach 29 Jahren in die Jahre gekommen und muss den heutigen Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Rechnungsprüfungskommission sowie die Ortsparteien wurden in einem Vernehmlassungsverfahren zur Stellungnahme eingeladen. Änderungswünsche gingen keine ein, weshalb der Gemeinderat das Geschäft zuhanden der nächsten Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2021 verabschiedet hat.

 

Gemeindeversammlung vom 8. Dezember 2021

Die ordentliche Gemeindeversammlung findet am 8. Dezember 2021, um 20.00 Uhr, in der Aula Letten statt. Der Gemeinderat unterbreitet den Stimmberechtigten folgende Geschäfte:

  1. Genehmigung Budget 2022 und Festsetzung des Steuerfusses 2022
  2. Genehmigung Totalrevision der Polizeiverordnung
  3. Genehmigung Totalrevision der Verordnung über die Wasserversorgung
  4. Einbürgerungen

Die Akten zu den behandelnden Geschäften liegen ab Mittwoch, 24. November 2021, in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht wird zusammen mit der Einladung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht.

 

Neues Konzept Jugendförderung

Zur Sicherstellung einer zweckmässigen Kinder- und Jugendförderung setzte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe ein, welche die bestehende offene Jugendarbeit analysierte. Das neue Konzept berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Analyse sowie Elemente aus dem bestehenden Konzept Jugendförderung Bäretswil aus dem Jahre 2009. Insbesondere wurden im Konzept die Grundlagen der Kinder- und Jugendförderung, das Leitbild, die Kernstrategie, die Arbeitsprinzipien sowie das Qualitätsmanagement definiert. Bezüglich Organisation hat der Gemeinderat im Konzept bestätigt, dass weiterhin eine externe Organisation, aktuell die Stiftung MOJUGA, die Jugendarbeit ausführen soll. Das Konzept Jugendförderung kann in der Rechtssammlung auf der Gemeindewebsite eingesehen werden.

 

Neue Leistungsvereinbarung mit der Asylorganisation Zürich für 2022

Die Asylorganisation Zürich (AOZ) erledigt seit 2003 im Auftrag der Gemeinde Bäretswil sämtliche Aufgaben in der Betreuung, der der Gemeinde Bäretswil zugewiesenen Asylsuchenden. Ende Juni 2021 kündigte die AOZ die laufende Leistungsvereinbarung per 31. Dezember 2021 und legte eine neue Leistungsvereinbarung ab 2022 vor, welche zu Mehrkosten zulasten der Gemeinde Bäretswil führen wird. Das Submissionsrecht verlangt, dass eine solche Dienstleistung ausgeschrieben werden muss. Insofern braucht es für die Gemeinde Bäretswil ein Übergangsjahr zur Ausschreibung der Dienstleistung mit Vertragsabschluss per 1. Januar 2023. Die Leistungsvereinbarung mit der AOZ wurde deshalb aus zeitlichen Gründen um ein Jahr bis Ende 2022 verlängert.

 

Umfrageergebnisse zur Grüngutabfuhr und Optimierung der Öffnungszeiten

Die Umfrage zur Einführung einer regelmässigen Grüngutabfuhr sowie zu den Öffnungszeiten der Entsorgungsstelle lief vom 9. Juni bis 31. Juli 2021. Insgesamt 614 Einwohnerinnen und Einwohner haben an der Umfrage teilgenommen. Hier sehen Sie die Umfrageergebnisse in graphischer Darstellung:

Auswertung (graphische Darstellung)

Aufgrund der deutlichen Ergebnisse hat der Gemeinderat die Projekte Einführung Grüngutabfuhr sowie Optimierung der Öffnungszeiten gestoppt und wird sie nicht weiterverfolgen. Der Gemeinderat dankt allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen der Umfrage für ihr Mitwirken.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Für die Grobreinigung des festgestellten Schimmelbefalls der Archivalien im Schularchiv einen Kredit als gebundene Ausgabe über Fr. 10'000.00 genehmigt.
  • Die Festsetzung des Notfalltreffpunkts bei der Schulanlage Dorf (Mehrzweckhalle) beschlossen sowie für die Inbetriebnahme und die Materialbeschaffung einen Kredit über Fr. 8‘400.00 zulasten der Nachtragskreditkompetenz des Gemeinderates bewilligt.
  • Das Budget 2022 des Sicherheits-Zweckverbandes Bachtel (Zivilschutz), mit einem Kostenanteil der Gemeinde Bäretswil von Fr. 249‘021.80, genehmigt.

 

 

 

 

Philipp Gübeli