Behördenbericht Oktober 2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Budget 2024 und Steuerfuss gleichbleibend auf 106 %

Die Gemeinde Bäretswil plant für das kommende Jahr 2024 bei einem unveränderten Steuerfuss von 106 % einen Einnahmenüberschuss von Fr. 600'672.00. Auf die vor einem Jahr noch für 2024 geplante Steuerfusserhöhung kann vorerst verzichtet werden. Die Finanzierung der grossen ab 2025 geplanten Investitionen erfordert aber eine höhere Selbstfinanzierung.

Hochrechnung für 2023 viel besser als budgetiert

Für das laufende Jahr 2023 wurde ein Einnahmenüberschuss von Fr. 687‘136.00 budgetiert. Gemäss der Hochrechnung vom August 2023 wird nun mit einem viel höheren Einnahmenüberschuss von Fr. 1'773'040.00 gerechnet, was gegenüber dem Budget eine Verbesserung um Fr. 1'085'904.00 ist. Auf der Ertragsseite wird mit viel höheren Grundstückgewinnsteuern (Fr. +750'000.00) gerechnet. Der Gewinn aus dem Verkauf des ehemaligen Kindergartens Bettswil fällt höher aus (Fr. +152'816.00) und die Gewinnbeteiligung der ZKB war höher als erwartet (Fr. +151'989.00). Auf der Aufwandseite werden die stationären Pflegekosten durch einmalige Rückerstattungen von zwei Pflegefällen tiefer ausfallen (Fr. -210'954.00), während bei der ambulanten Pflege ein unerwarteter Bedarfsrückgang zu Minderkosten führt (Fr. -162'398.00). Bei der Schule führen hingegen gestiegene Personalkosten zu Mehraufwendungen.

Budget 2024 mit Einnahmenüberschuss für zukünftige Selbstfinanzierung

Die Hochrechnung 2023 bildete auch die Grundlage für das Budget 2024. Das Budget 2024 der Erfolgsrechnung rechnet bei einem Gesamtaufwand von 33.314 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 33.915 Mio. Franken sowie einem unveränderten Steuersatz von 106 % mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 600'672.00.

Grosse Kostensteigerungen gegenüber dem Budget 2023 sind vor allem in Bereichen geplant, in welchen die Gemeinde nur wenige Einflussmöglichkeiten hat. Der vom Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossene generelle Teuerungsausgleich von 1.6 % per 1. Januar 2024 führt beim kommunal angestellten Personal und bei den kantonal angestellten Lehrpersonen zu Mehrkosten. Für die allgemeinen Stufenanstiege und individuellen Lohnanpassungen wurden nach der letztjährigen Streichung für 2024 wieder 1 % der Lohnsumme vorgesehen.

Die stationären Pflegefinanzierungsbeiträge (Heime) nehmen wegen mehr Pflegetagen wiederum zu, während bei der ambulanten Pflege (Spitex) zurzeit ein Rückgang des Bedarfs zu beobachten ist. Die Neuvergabe der Friedhofarbeiten konnte 2023 nur zu wesentlichen höheren Kosten abgeschlossen werden, was sich nun auf die Kosten für das ganze Jahr 2024 auswirkt.

In allen Schulstufen führen der Teuerungsausgleich und die individuellen Stufenanstiege zu höheren Personalkosten, sowohl bei den kommunal wie auch bei den kantonal angestellten Lehrpersonen. Der zunehmende Sonderschulbedarf verursacht den zusätzlichen Einsatz von Klassenassistenzen und Sonderpädagogen sowie mehr Platzierungen in Heimen. Die vom Kanton Zürich nach einem Gerichtsurteil zugestandenen Rückerstattungen von Heimunterbringungskosten der Jahre 2006 bis 2013 wurde grob auf Fr. 500‘000.00 geschätzt und als einmaliger Ertrag im Budget 2024 eingesetzt.

Auf der Ertragsseite geht das Budget bei einem unveränderten Steuersatz von 106 % von leicht höheren Einkommenssteuern von natürlichen Personen aus den Vorjahren und deutlich höheren Gewinnsteuern von juristischen Personen aus den Vorjahren als im Budget 2023 aus. Die Schätzung der Grundstückgewinnsteuererträge wurde auf 1.6 Mio. Franken erhöht, nachdem 2022 und auch 2023 wesentlich höhere Erträge als geplant erzielt werden konnten.

Der Ressourcenausgleich nimmt wegen der grösseren Steuerkraftdifferenz zwischen der Gemeinde Bäretswil und dem kantonalen Mittel im Jahr 2022 nochmals stark auf 9.0 Mio. Franken zu. Der 2023 erstmals vom Kanton an die Gemeinde ausgerichtete Staatsbeitrag an den Unterhalt der Gemeindestrassen ist mit Fr. 492‘588.00 tiefer als die für 2023 budgetierten Fr. 595‘800.00 ausgefallen, was nun im Budget 2024 nach unten korrigiert wurde.

Der im Budget 2023 nochmals geplante Verkauf des Kindergartens in Bettswil für geschätzte 1.1 Mio. Franken wurde 2023 vollzogen. Der im Budget 2023 eingesetzte Gewinn von Fr. 619‘000.00 gegenüber dem Buchwert im Finanzvermögen fällt nun im Budget 2024 weg.

In der Investitionsrechnung sind Projekte im Gesamtbetrag von netto 2.591 Mio. Franken eingestellt. Die grössten Teilbeträge im Jahr 2024 sind brutto Fr. 820'000.00 für den Neubau des Reservoirs Geissrain (Anteil Bäretswil Fr. 344'400.00), Fr. 593'000.00 für die Planung Ersatz Turnhalle Adetswil, Fr. 540'000.00 für die Sanierung der Glärnischstrasse und Fr. 500'000.00 für den Ersatz der Wasserleitung im Rüeggenthal. Im Finanzvermögen wurde der Verkauf des Grundstücks im Sunneberg an die Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil (GAB) im Budget 2024 nochmals eingesetzt, da er voraussichtlich nicht mehr im Jahr 2023 abgewickelt werden kann.

Finanzplan 2024-28 mit hohem Finanzierungsbedarf wegen grossem Investitionsvolumen

Mit dem Finanzplan 2024-28 wurde die mittelfristige finanzielle Entwicklung der Gemeinde geplant und die Einhaltung der drei vom Gemeinderat festgelegten finanziellen Ziele überprüft. Die jährlichen Resultate werden wegen den weiterhin stärker ansteigenden Kosten im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie den steigenden Abschreibungen durch die geplanten Investitionen laufend abnehmen. Um die hohen, vor allem ab 2025 geplanten Investitionen (Ersatz Turnhalle Adetswil) zu einem höheren Anteil aus den laufenden Cash-Flows finanzieren zu können, soll der Steuerfuss bis auf weiteres auf 106 % belassen werden. So wird das Ziel des mittelfristigen Ausgleichs der Jahresresultate 2020–27 mit +1.1 Mio. Franken zwar übertroffen. Das Ziel einer maximalen Nettoschuld von Fr. -1‘000.00 pro Einwohner/in wird mit Fr. -494.00 pro Einwohner/in jedoch schon stark beansprucht.  

Da ab 2028 noch weitere grosse Investitionen (z. B. Areal Dorf, Werkhof) geplant sind, soll diese Schuldengrenze vorher noch nicht voll beansprucht werden. Durch einen vorerst unveränderten Steuerfuss von 106 % kann ein grösserer Teil der Investitionen selbst finanziert werden, was gerade bei steigenden Zinsen auf dem Fremdkapital von hoher Bedeutung ist. Der mittelfristige Ausgleich und das Nettovermögen pro Einwohner/in werden sich aber laufend durch den Wegfall vergangener Jahre mit positiven Abschlüssen verschlechtern. Steuerfusserhöhungen und/oder Sparprogramme sind kurzfristig hinausgezögert, mittelfristig aber kaum vermeidbar.

Verlängerung der Leistungsvereinbarung mit der MOJUGA um zwei Jahre

Im Mai 2023 verlängerte der Gemeinderat die Leistungsvereinbarung mit der MOJUGA bis am 31. Dezember 2023. Bei den Verhandlungen zur neuen Leistungsvereinbarung stellte sich heraus, dass infolge der Teuerung die jährlich wiederkehrenden Kosten um Fr. 6'000.00 ansteigen werden. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Gemeinde sehr zufrieden mit den Leistungen der MOJUGA ist. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Zusammenarbeit mit der MOJUGA neu um zwei Jahre verlängert und die Leistungsvereinbarung per 1. Januar 2024 inkl. der Kostensteigerung um Fr. 6’000.00 pro Jahr abgeschlossen.

Die jährlich wiederkehrenden Kosten beliefen sich bis anhin auf Fr. 169'000.00. Mit der Kostensteigerung infolge der Teuerung werden diese per 1. Januar 2024 in der Höhe von Fr. 175'000.00 anfallen. Die Gemeindeversammlung hat am 12. Dezember 2018 einen jährlich wiederkehrenden Kredit für die Jugendarbeit über Fr. 245'000.00 bewilligt. Dieser Betrag wird auch nach der Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Kosten aufgrund der Teuerung nicht überschritten.  

Ferner hat der Gemeinderat:

• Die Betriebsbewilligung für die Kinderkrippe Chinderhuus Triangel erneuert und bis am 31. Januar 2026 bewilligt.