Behördenbericht Oktober 2022

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Gemeindeversammlung am 7. Dezember 2022 – Ergänzung der Traktandenliste

Am 26. Oktober 2022 hat der Gemeinderat die Bauabrechnung über den Objektkredit für die Umnutzung und Sanierung der Wohnung 1. OG für den Eigengebrauch sowie Einbau einer Damen-Garderobe im EG des Werkhofes mit Kosten von Fr. 263‘984.20 inkl. eines Nachtragskredites von Fr. 63‘984.20 genehmigt und zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet. Zudem wurde entschieden, dieses Geschäft ebenfalls auf die Traktandenliste der kommenden Gemeinde-versammlung vom 7. Dezember 2022 zu setzen. Somit ergänzt sich die Traktandenliste und zeigt sich neu wie folgt:

  1. Genehmigung Budget 2023 der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Gemeinde Bäretswil und Festlegung des Steuerfusses auf 106 %
  2. Genehmigung eines Kredites von Fr. 893‘000.00 für die Planung und Projektierung eines Ersatzneubaus der Turnhalle mit Aula und Blockzeitenraum auf der Schulanlage Adetswil
  3. Genehmigung der Bauabrechnung über den Umbau, die Umnutzung und die Sanierung der Wohnung 1. OG für den Eigengebrauch sowie Einbau einer  Damen-Garderobe im EG des Werk-hofes mit Kosten von Fr. 263‘984.20 inkl. eines Nachtragskredites von Fr. 63‘984.20

 

Budget 2023 und Finanzplan 2023–2027

Die Gemeinde Bäretswil plant für das kommende Jahr 2023 bei einem unveränderten Steuerfuss von 106 % einen Einnahmenüberschuss von Fr. 687‘136. Für die genügende Selbstfinanzierung der hohen geplanten Investitionen sieht der Finanzplan 2023–2027 jedoch Steuererhöhungen in den Folgejahren vor.

Hochrechnung für 2022 schlechter als budgetiert

Für das laufende Jahr 2022 wurde ein Einnahmenüberschuss von Fr. 431‘886 budgetiert. Gemäss aktueller Hochrechnung wird nun mit einem tieferen Einnahmenüberschuss von Fr. 175‘426 gerechnet, was gegenüber dem Budget eine Verschlechterung um Fr. 256‘460 ist. Auf der Ertragsseite wird zwar mit höheren Gemeindesteuern(Fr. +617‘804) und höheren Grundstückgewinnsteuern (Fr. +200‘000) gerechnet. Durch die Verschiebung des Verkaufs des ehemaligen Kindergartens Bettswil entfällt jedoch der darauf geplante Gewinn (Fr. -619‘000) im Jahr 2022. Durch die Umzonung des unbebauten Grundstücks im Sunneberg muss dessen Buchwert reduziert werden (Fr. -262‘000). Auf der Aufwandseite werden nochmals höhere Pflegefinanzierungskosten (Fr. -340‘500) erwartet.

Budget 2023 mit Einnahmenüberschuss für zukünftige Selbstfinanzierung

Die Hochrechnung 2022 bildete auch die Grundlage für das Budget 2023. Das Budget 2023 der Erfolgsrechnung rechnet bei einem Gesamtaufwand von 30.774 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 31.461 Mio. Franken sowie einem unveränderten Steuersatz von 106 % mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 687‘136.

Grosse Kostensteigerungen gegenüber dem Budget 2022 sind vor allem in Bereichen geplant, in welchen die Gemeinde nur wenige Einflussmöglichkeiten hat. Der vom Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossene generelle Teuerungsausgleich von 3.5 % per 1. Januar 2023 führt beim kommunal angestellten Personal und bei den kantonal angestellten Lehrpersonen zu Mehrkosten von insgesamt Fr. 401‘476. Im Gegenzug wurden alle allgemeinen Stufenanstiege und individuellen Lohn-anpassungen beim Gemeindepersonal für das Jahr 2023 gestrichen.

Die Pflegefinanzierungsbeiträge nehmen gleichzeitig durch höhere Schwereeinstufungen (Entscheid Regierungsrat für neue Einstufungsmethode), mehr Pflegetage und höhere vom Kanton verfügte Normdefizitbeiträge wiederum stark um Fr. 517‘015 zu.

Die vergangenen Investitionen in Schulliegenschaften führen zu höheren Hauswartkosten von Fr. 108‘060. Zudem wurden bei allen Liegenschaften wegen den höheren Energiepreisen deutlich höhere Heizkosten (Heizöl, Holzschnitzel und Strom) von Fr. 115‘595 eingeplant. Nach der Statutenrevision des Zweckverbandes ZSO Bachtel nimmt der Kostenanteil von Bäretswil dank zusätzlichen Mitgliedsgemeinden und einem angepassten Verteilschlüssel um -49.6 % auf Fr. 102‘312 ab.

Auf der Ertragsseite geht das Budget bei einem unveränderten Steuersatz von 106 % von deutlich höheren Einkommenssteuern von natürlichen Personen und höheren Gewinnsteuern von juristischen Personen als im Budget 2022 aus. Der Ressourcenausgleich nimmt wegen der grösseren Steuerkraftdifferenz im Jahr 2021 zwischen der Gemeinde Bäretswil und dem kantonalen Mittel auf 7.8 Mio. Franken zu. Zudem wird die Gemeinde 2023 erstmals einen jährlichen Beitrag von Fr. 595‘800 aus dem kantonalen Strassenfonds an den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten.

Durch den verschobenen und deshalb 2023 nochmals eingeplanten Verkauf des Kindergartens Bettswil für geschätzte 1.1 Mio. Franken kann voraussichtlich ein Gewinn von Fr. 619‘000 gegenüber dem Buchwert im Finanzvermögen erzielt werden. Das Budget 2023 geht von der Annahme aus, dass das Grundstück im Sunneberg im Jahr 2023 zum reduzierten Buchwert von 1.1 Mio. Franken an die Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil GAB verkauft wird (die Verkaufsverhandlungen werden nach Abschluss der Überarbeitung des Alterskonzeptes geführt, siehe unten).

In der Investitionsrechnung sind Projekte im Gesamtbetrag von netto nur 1.827 Mio. Franken eingestellt. Die grössten Teilbeträge im Jahr 2023 sind brutto Fr. 1‘100‘000 für den Neubau des Reservoirs Geissrain (Anteil Bäretswil Fr. 476‘800), Fr. 420'000 für den Ersatz der Wasserleitung am Lettenberg sowie je Fr. 360‘000 für die Sanierung der Engelsteinstrasse und der darin liegenden Wasserleitung. Für die Planung des Ersatzes der Turnhalle Adetswil sind Fr. 348‘000 und für den Ersatz der Wasserleitung Hinterer Engelstein – Langacher sind Fr. 300‘000 eingestellt. Die schon erwähnten Verkäufe des Kindergartens Bettswil und des Grundstücks im Sunneberg führen hingegen zu grossen Einnahmen in der Investitionsrechnung.

Finanzplan 2023–2027 mit zukünftigen Steuererhöhungen wegen grossem Investitionsvolumen

Mit dem Finanzplan 2023-2027 wurde die mittelfristige finanzielle Entwicklung der Gemeinde geplant und die Einhaltung der von der Gemeindeversammlung vorgegebenen finanziellen Ziele überprüft. Um die hohen, vor allem ab 2025 geplanten Investitionen (Ersatz Turnhalle Adetswil) zu einem höheren Anteil aus den laufenden Cash Flows finanzieren zu können, wurden mehrstufige Steuererhöhungen um insgesamt 8 % eingeplant.

So wird das Ziel des mittelfristigen Ausgleichs der Jahresresultate 2019–2026 mit +8.0 Mio. Franken zwar deutlich übertroffen. Das Ziel eines Selbstfinanzierungsanteils von 10 % (GV Beschluss vom 13. Juni 2018) wird mit 8.7 % jedoch trotzdem verfehlt. Das Nettovermögen würde trotz Steuererhöhungen bis 2026 auf eine Nettoschuld von Fr. -85 pro Einwohner/in abnehmen, während die „Bäretswiler Schuldenbremse“ Nettoschulden bis Fr. -1‘000 pro Einwohner/in zulassen würde.

Da ab 2028 jedoch weitere grosse Investitionen (z. B. Schulanlage Dorf) geplant sind, soll die Schuldengrenze vorher noch nicht voll beansprucht werden. Deshalb soll der Selbstfinanzierungsanteil durch die geplanten Steuerfusserhöhungen ab dem Jahr 2024 nicht wesentlich tiefer als das Ziel von 10 % gehalten werden. Dadurch kann ein grösserer Teil der Investitionen selbst finanziert werden, was gerade bei steigenden Zinsen auf dem Fremdkapital von hoher Bedeutung ist. Im Ausblick auf die Planjahre besteht noch eine grosse Unsicherheit über die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, der Entwicklung der Teuerung und einer allfälligen Rezession wegen höheren Zinsen und Rohstoffpreisen.

 

Windenergie: Einschätzung Potential durch die Baudirektion, weiteres Vorgehen

Baudirektor Martin Neukom hat am 7. Oktober 2022 seine Absicht erläutert, wie er vorgehen will, um die Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie zu klären und möglichst zu verbessern. Angestrebt werden Einträge im kantonalen Richtplan sowie die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG). Es handelt sich dabei um gesetzlich definierte Verfahren mit klaren Entscheidungsprozessen, welche Jahre dauern und jetzt erst am Anfang stehen. Der Gemeinderat wird sich zusammen mit dem Verband der Gemeindepräsidien des Kantons Zürich (GPV) und anderen betroffenen Gemeinden mit dem Thema befassen und sich zu gegebener Zeit in geeigneter Weise einbringen.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Für die Überarbeitung des Alterskonzepts im Bereich Wohnen einen Gesamtkredit von Fr. 13‘867.00 gesprochen. Fr. 5‘625.00 gehen zulasten der Nachtragskreditkompetenz 2022 des Gemeinderates und Fr. 8‘242.00 werden im Budget 2023 eingestellt. Vorbehalten bleibt die Genehmigung des Budgets 2023 an der Gemeindeversammlung im Dezember.
     
  • Eine gebundene Ausgabe von Fr. 88‘550.00 betreffend Friedhofgärtner/in für den Zeitraum 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 bewilligt. Die Vergabe des Auftrages erfolgte an die Egli Jona AG. Eine Submission dieser Dienstleistung für die Zeit ab 1. Juli 2023 ist in Bearbeitung.
     
  • Nachstehende Projekt- und Bauabrechnungen genehmigt, wobei Minder- oder Mehrkosten über 5 % oder Fr. 5'000.00 zu begründen sind:
    • Revision kommunale Richt- und Nutzungsplanung (BZO-Revision); Abrechnung Fr. 184‘780.35, Kredit Fr. 200‘000.00, Minderkosten 15‘219.65. Die Kosteneinsparungen resultierten durch den Wegfall der Schlussbereinigung für die beiden Weilerkernzonen Bettswil und Hinterburg. Ebenfalls gingen wesentlich weniger Einwendungen aus der Bevölkerung ein, was weniger Verwaltungsaufwand generierte.              
       
    • Rückbau sowie Instandstellung des Vorplatzes zwischen Abbruchliegenschaft und Schul-anlage an der Pfarrhausstrasse 3; Abrechnung Fr. 69‘921.24, Kredit Fr. 71‘000.00, Minderkosten Fr. 1‘078.76.
       
    • Sanierung Wohnung 2. OG Werkhof, Höhenstrasse 5; Abrechnung Fr. 149‘938.05, Kredit Fr. 138'000.00, Mehrkosten Fr. 11‘938.05. Für die unvorhergesehenen Mehraufwendungen von Fr. 11‘938.05 hat der Gemeinderat in seiner Nachtragskreditkompetenz einen Zusatzkredit bewilligt.
       
    • Mehrzweckhalle Dorf, Sanierung Wassereindringung Haupteingang; Abrechnung Fr. 48‘909.34, Kredit Fr. 124‘000.00, Minderkosten Fr. 75‘090.66. Die überdurchschnittlichen Minderkosten werden darin begründet, dass weniger Sanierungsfläche behandelt werden musste, als ursprünglich angenommen wurde.
       
    • Erweiterung und Umgestaltung des Pausenplatzes Schulanlage Dorf; Abrechnung Fr. 110‘036.86, Kredit Fr. 116‘000.00, Minderkosten Fr. 5‘963.14. Die Minderkosten erklären sich dadurch, dass die einberechneten Reserven nicht ausgeschöpft werden mussten.
       
    • Sanierung Wohnung 1. OG, Kindergarten Oberdorf; Abrechnung Fr. 28‘485.25, Kredit Fr. 29‘500.00, Minderkosten Fr. 1‘014.75.
       
    • Schulanlage Adetswil, Gestaltung Pausen- und Spielplatz; Abrechnung Fr.  28‘803.59, Kredit Fr. 28‘580.00, geringe Mehrkosten über Fr. 233.59.
       
    • Wasserschaden in der Turnhalle Adetswil, Ersatz Duschanlage; Abrechnung Fr. 39‘747.90, Kredit Fr. 49‘500.00, Minderkosten Fr. 9‘752.10. Die Renovationsarbeiten konnten ohne verdeckte Mängel ausgeführt werden. Die Reserven wurden nicht benötigt, was die Minderkosten begründet.
       
    • Sanierung der Schönaustrasse mit Randabschlüssen und Oberflächenbehandlung; Abrechnung Fr. 100‘184.45, Kredit Fr. 96‘000.00, Mehrkosten Fr. 4‘184.45. Die Mehrkosten sind darauf zurückzuführen, dass die geplanten Bund- und Stellsteine aus der Schweiz nicht verfügbar waren und ein anderes Produkt mit gleicher Qualität eingesetzt werden musste.
       
    • Erneuerung Wasserleitung Bussental, Abschnitt Rüeggenthalstrasse bis Bussentalstrasse; Abrechnung Fr. 162‘789.90, Kredit Fr. 180‘000.00, Minderkosten Fr. 17‘210.10. Die Minderkosten sind darauf zurückzuführen, dass Einsparungen bei den Belagsinstandstellungen für die Staatsstrasse erzielt wurden sowie eine problemlose Ausführung bei idealer Witterung erfolgen konnte.
       
    • Erneuerung Wasserleitung Maiwinkelstrasse; Abrechnung Fr. 85‘543.64, Kredit Fr. 88‘000.00, Minderkosten 2‘456.36.