Behördenbericht Oktober 2020

Ortspartei Bäretswil

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Stille Ersatzwahl eines Mitglieds der Evangelisch-reformierten Kirchenpflege
Aufgrund des Ausscheidens von Markus Oetiker aus der Kirchenpflege der Evangelisch-reformierten Kirche Bäretswil, ordnete der Gemeinderat am 21. August 2020 die Ersatzwahl für diesen freien Sitz an. Nach Abschluss des Verfahrens hat der Gemeinderat an der letzten Sitzung Claudia Probst-Gysel, geb. 1967, Lehrerin in stiller Wahl als gewählt erklärt. Der Amtsantritt erfolgt per 1. November 2020.

 

Revision der Personalverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung
Für die Angestellten der Gemeinde Bäretswil gelten die Anstellungsbedingungen des kantonalen Personalgesetzes mit der dazugehörenden kommunalen Personalverordnung. Die aktuelle Personalverordnung der Gemeinde Bäretswil ist vom 20. März 2002 und entspricht teilweise nicht mehr dem übergeordneten Personalrecht und muss daher revidiert werden. Der Gemeinderat hat die überarbeitete kommunale Personalverordnung zuhanden der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2020 verabschiedet. Die total revidierte Version lehnt sich stark an das kantonale Personalgesetz an und beinhaltet keine Neuerungen von wesentlicher Bedeutung. Einzelne Bestimmungen wurden präziser und transparenter ausformuliert, so dass ein Interpretationsspielraum bei einzelnen Artikeln vermieden werden kann. Die Inkraftsetzung der neuen Personalverordnung erfolgt per 1. Januar 2021, sofern die Stimmberechtigten der neuen Vorlage an der Gemeindeversammlung zustimmen. Der beleuchtende Bericht wird zusammen mit der Einladung auf der Gemeindewebsite veröffentlicht. Die Akten zu den behandelnden Geschäften liegen ab Mittwoch, 25. November 2020 in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales (2. OG) zur Einsicht auf.

 

Revision Jahresarbeitszeiten-Reglement für Mitarbeitende der Gemeinde
Im Zusammenhang mit der Revision der kommunalen Personalverordnung, befasste sich der Gemeinderat auch mit der Revision des Jahresarbeitszeiten-Reglements (JAZ) für die Mitarbeitenden der Gemeinde. Das Reglement ist, wie die Personalverordnung, an die heutigen Bedürfnisse sowie an die Änderungen des kantonalen Personalgesetzes angepasst worden. Das JAZ enthält insbesondere Bestimmungen über Arbeitszeiten, Zeiterfassung, Ruhe- und Ferientagregelungen, Kompensation von Mehrzeit sowie Arbeitseinsätze ausserhalb der Öffnungszeiten sowie Homeoffice. Diese Vollzugsverordnung lässt sich von der kommunalen Personalverordnung ableiten und dient zur Organisation und Leitung der Verwaltung. Demnach gehört das Reglement zu den weniger wichtigen Rechtsgrundlagen, weshalb für die Änderung und Inkraftsetzung der Gemeinderat zuständig ist. Der Gemeinderat hat an der letzten Sitzung das revidierte Jahresarbeitszeiten-Reglement genehmigt und die Inkraftsetzung per 1. Januar 2021 beschlossen.

 

Budget 2021
Die Gemeinde Bäretswil plant fürs kommende Jahr 2021, trotzt coronabedingten Einbussen bei den Einkommens- und Vermögenssteuern, den Steuerfuss bei 102 Prozent zu belassen.

Das Budget 2021 rechnet bei einem Gesamtaufwand von Fr. 28‘083‘800 und einem Gesamtertrag von Fr. 27‘600‘700 mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 483‘100. Die Selbst-finanzierungskraft wird sich von 3.2 Mio. Franken auf bescheidene 1.0 Mio. Franken reduzieren. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Einnahmen aus Einkommens- und Vermögenssteuern einerseits als Auswirkungen der Corona-Krise und anderseits infolge der Reduktion der Gewinnsteuern von 12.5 % bei den juristischen Personen um Fr. 884‘000 (-7 %) geringer als 2020 ausfallen. Zusätzliche Grundstückgewinnsteuern von Fr. 200‘000 werden die Mindereinnahmen nur teilweise kompensieren. Der erfreuliche, deutliche Anstieg der kommunalen Steuerkraft 2019 führt zu einem geringeren kantonalen Ressourcenausgleichsbetrag von Fr. 372‘800 (-6.3 %). Bedingt durch Teuerung, Reallohnanpassungen sowie durch die von der Gemeindeversammlung bewilligten Anpassungen im Stellenplan und der Entschädigungsverordnung erhöhen sich die Aufwendungen für das Verwaltungspersonal um Fr. 222‘000 resp. für das kantonale und kommunale Lehrpersonal um Fr. 230‘300. Weitere substantielle Kostensteigerungen verzeichnen die externe Sonderschulung inkl. Heimplatzierungen von Kindern und Jugendlichen von Fr. 270‘000 sowie Beiträge für das 10. Schuljahr und für Schüler/innen im Gymnasium von Fr. 131‘100. Die Dividendenzahlung der ZKB wird sich 2021 wieder auf dem üblichen Niveau bewegen (-Fr. 170‘000, einmalige Zusatzdividende 2020).

Die Investitionsrechnung sieht Nettoinvestitionen von total 7.3 Mio. Franken im Verwaltungsvermögen vor. Im Vordergrund stehen für das kommende Jahr die Erweiterung und Teilsanierung der Schulanlage Maiwinkel (3.1 Mio. Fr.), die Erweiterung der Pflegewohnungen (1.7 Mio. Fr.), die erste Etappe der Strassen- und Leitungssanierung der Engelsteinstrasse (0.7 Mio. Fr.) und diverse Sanierungen und Erweiterungen Werkhof (0.4 Mio. Fr.). Mit dem budgetierten Cashflow von 1.0 Mio. Franken und dem Liquiditätsstand per Ende 2020 von ca. 7 Mio. Franken können die geplanten Investitionen aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Trotzt des Einbruchs des Rechnungsergebnisses kann das gesetzliche verpflichtende Haushaltsgleichgewicht problemlos eingehalten werden. Die guten Rechnungsabschlüsse der Jahre 2018 bis 2020 sowie die positiven Auswirkungen neuer gesetzlicher Regelungen bei Ergänzungsleistungen und Strassenunterhalt ab 2022 resp. 2023 werden jedoch nicht genügen, den vom Gemeinderat erwarteten Einbruch der kantonalen Steuerkraft ab 2021 zu kompensieren. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass der kantonale Ressourcenausgleich ab 2022 deutlich geringer ausfallen wird. Das von der Gemeindeversammlung beschlossene Ziel des mittelfristigen Selbstfinanzierungsgrades von 10 % könnte deshalb in den kommenden Jahren nicht erreicht werden. Da jedoch bezüglich den Auswirkungen der Corona-Pandemie noch sehr grosse Ungewissheiten bestehen, beantragt der Gemeinderat der Gemeindeversammlung den Steuerfuss für 2021 auf dem Niveau 2020 von 102 Prozent zu belassen. Ebenfalls verzichtet der Gemeinderat für das kommende Jahr auf weitergehende Optimierungsmassnahmen.
Für das laufende Jahr wurde ein Ertragsüberschuss von Fr. 1‘622‘900 budgetiert. Gemäss aktueller Hochrechnung wird mit einem Ertragsüberschuss in der Höhe des Budgets ge-rechnet.

Ferner hat der Gemeinderat:
• Das Budget 2021 des Sicherheitszweckverbandes Bachtel mit einem budgetierten Nettobetriebsaufwand von Fr. 1‘169‘894.00 und Nettoinvestitionen von Fr. 480‘000.00 zu Lasten der Verbandsgemeinden und Kostenanteilen der Gemeinde Bäretswil von gesamthaft Fr. 333‘103.80 genehmigt.

• Für die Erneuerung der Wasserleitungen Ghöchstrasse, Abschnitt Chäsi, Chlibäretswil bis Sädelstrasse Kredite in der Höhe von Fr. 96‘000.00 als gebundene Ausgaben bewilligt sowie das Bauprojekt genehmigt.