Behördenbericht Oktober 2019

Ortspartei Bäretswil

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Totalrevision Kommunale Friedhof- und Bestattungsverordnung
Die bestehende Friedhof- und Bestattungsverordnung wurde totalrevidiert und zur Vernehmlassung an die kommunalen Parteien und Kirchen zugestellt. Die Bevölkerung wurde mittels Behördenbericht im Juni 2019 darüber informiert. Vom Resultat der Vernehmlassung hat der Gemeinderat Kenntnis genommen und es erfolgen keine weiteren Anpassungen an der neuen Verordnung.
Die neue Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinde Bäretswil wird erlassen und unter Vorbehalt der Rechtskraft auf den 1. Januar 2020 in Kraft gesetzt. Auf diesen Zeitpunkt wird das bisherige Reglement vom 11. Dezember 2002 aufgehoben.

 

Alters- und Pflegewohnungen Bäretswil, Erweiterung der Liegenschaft mit Investitionskredit
Der Spitex-Verein Bäretswil beantragte im Dezember 2018 dem Gemeinderat den Um- und Erweiterungsbau der Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4 in Bäretswil, weil für die Optimierung des Betriebs der Pflegewohnungen Gemeinschaftsräume, Nebenräume und ein Büroraum sowie Bewegungsräume für demente Bewohner/innen fehlen. Die baulichen Erweiterungen umfassen ferner Balkonanbauten im 2. bis 5 Stockwerk. Sowohl die Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil, der Spitex Verein Bäretswil und die politische Gemeinde haben gemeinsam die Bedürfnisse aufgenommen und ein konkretes Bauprojekt im Umfang von 2.8 Mio. Franken ausgearbeitet. Die Baukosten als auch später die Betriebskosten werden anteilsmässig von den Nutzern getragen. Hierfür wurde ein Projekthandbuch ausgearbeitet. Nach Prüfung des Antrages hat der Gemeinderat dem Projekt an der Kirchstrasse 4 zugestimmt und diesen zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 verabschiedet. Vorbehalten bleibt eine gleichlautende Zustimmung der Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil GAB für das Projekt und ihren Investitionskreditanteil von Fr. 925‘000.00 sowie die Zustimmung durch den Spitex-Verein Bäretswil.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten, dem erforderlichen Objektkredit von Fr. 1'875‘000.00 für die Erweiterung der Liegenschaft Kirchstrasse 4 an der Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020 zuzustimmen.

Weitere Informationen zur kommunalen Vorlage folgen im nächsten Jahr mit den Abstimmungsunterlagen.

 

Ferner hat der Gemeinderat:
Die Friedhof, Unterhalts-, Grabbepflanzungs- und Bestattungsarbeiten mit Andreas Lanz Gartenbau GmbH bis am 31. Dezember 2020 verlängert. Dafür wurde ein einmaliger Kredit über Fr. 158‘627.70 als gebundene Ausgabe bewilligt.

Der Gründung einer Gesundheitskonferenz Kanton Zürich (GeKoZH) und dem Beitritt der Gemeinde Bäretswil mit einem wiederkehrenden jährlichen Kredit von Fr. 0.06 pro Person bzw. Fr. 300.00 pro Jahr zugestimmt.

Die Bauabrechnung über die Sanierung der Liegenschaft an der Baumastrasse 5 mit Minderkosten von rund Fr. 6‘200.00 gegenüber dem bewilligten Baukredit von Fr. 69‘000.00 genehmigt.

Die Überarbeitung und Aktualisierung des strategischen Liegenschaften-Unterhaltskonzeptes der gemeindeeigenen Liegenschaften an die WIFPartner AG, Zürich zu Honorarkosten von Fr. 9‘900.00 vergeben.