Behördenbericht Oktober 2018

Ortspartei Bäretswil

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Revision Bau- und Zonenordnung

Im Zuge der Harmonisierung der Baubegriffe wurden die Bestimmungen des Planungs- und

Baugesetzes, der Allgemeinen Bauverordnung und der Besonderen Bauverordnung II erneuert. Die neuen Bestimmungen gelten in den einzelnen Gemeinden sobald diese ihre Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst haben, spätestens jedoch ab 28. Februar 2025. Da der kantonale Richtplan das Siedlungsgebiet in Bäretswil reduziert hat und die BZO der Gemeinde Bäretswil noch aus dem 1993 stammt, soll die Revision in Bäretswil möglichst zeitnah erfolgen. Der Gemeinderat hat deshalb für die BZO-Revision einen Rahmenkredit über Fr. 120‘000 für die Jahre 2019 bis 2021 bewilligt. Begleitendes Ingenieurbüro ist die Suter von Känel Wild AG, Zürich.

 

Teilrevision öffentlicher Gestaltungsplan Zentrum

Auf Antrag der Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil (GAB) soll der Gestaltungsplan Zentrum, welcher durch die Gemeindeversammlung am 15. September 2004 festgesetzt wurde, teilrevidiert werden. Die Teilrevision erfolgt aufgrund von zwischenzeitlich veränderten Anforderungen an das Wohnen im Alter. Beabsichtigt sind Balkonanbauten auf drei Seiten der Liegenschaft Kirchstrasse 4 und im Westen des Gebäudes ein zweigeschossiger Anbau als Gemeinschaftsraum und Büro. Der parkartige Erholungsraum soll bestehen bleiben, während auf dem Dach des neuen Anbaus ein Aussenraum für demenzkranke Menschen vorgesehen ist. Der Gemeinderat hat die Teilrevision des öffentlichen Gestaltungsplans Zentrum genehmigt und beantragt der nächsten Gemeindeversammlung dessen Festsetzung. Das öffentliche Auflageverfahren wird eingeleitet und die Akten liegen ab Freitag, 30. November 2018 bis Dienstag, 29. Januar 2019 bei der Gemeindekanzlei zur Einsicht auf. Bitte beachten Sie für weitere Informationen die Amtliche Publikation am 30. November 2018 auf der Homepage.

 

Ordnungsbussenkontrollen

Der Gemeinderat hat einen jährlich wiederkehrenden Kredit über Fr. 10‘000 für die Ordnungs-bussenkontrollen bewilligt und die Seewache Sicherheitsdienst AG, Gossau ZH, mit den Kontrollen beauftragt.

 

Kreditbewilligung Erneuerung Wasserleitung Bussental bis Engelstein, Abschnitt Bussental-strasse

Die Versorgungszonen Dorf und Binzlegi mit ca. 4'000 Einwohnern beziehen ihr Wasser zu 98 % aus den Pumpwerken Bussental, Josenhof und Sennweid. Die Einspeisung von den Pumpwerken in die Versorgungszonen erfolgt mehrheitlich über die Transportleitung Bussental bis Engelstein. Damit ist diese Leitung ein wesentliches Rückgrat der Wasserversorgung. Die Leitung wurde 1949 – 1951 erstellt und besteht aus Eternitrohren mit einer heute unüblichen Nennweite von 175 mm. Sie hat nach 70 Jahren die erwartete Lebensdauer erreicht und befindet sich in einem kritischen Alter. Das Risiko für kostspielige Rohrbrüche nimmt zu. Zudem ist passendes Reparaturmaterial aufgrund der geringen Nennweite nur noch eingeschränkt erhältlich. Der Gemeinderat hat daher für die Erneuerung der Wasserleitung Bussental bis Engelstein im Abschnitt Bussentalstrasse einen budgetierten und gebundenen Kredit von Fr. 400‘000 (exkl. MwSt.) bewilligt. Es wird mit einer Bauzeit von drei Monaten im nächsten Jahr gerechnet. Damit der Langacher während der Bauzeit weiter mit Wasser versorgt werden kann, ist ein etappiertes Vorgehen nötig.

 

Kreditbewilligung für den Ersatzneubau des Reservoirs und Stufenpumpwerks Allenberg

Die Wasserversorgung Bäretswil plant den Neubau des Reservoirs Allenberg mit Stufenpump-werk und Anschlussleitungen in die Versorgungsgebiete Allenberg und Jakobsberg. Auf der Grundlage des Vorprojekts hat der Gemeinderat einen budgetierten Kredit über Fr. 53‘000 (exkl. MwSt.) für die Ingenieurleistungen der Frei + Krauer AG, Rapperswil zur Ausarbeitung des Bauprojekts bewilligt.

 

Übernahme Buchführung und Personaladministration der Röm.-Kath. Kirchgemeinde Bauma

Der Gemeinderat hat mit der Römisch-Katholischen Kirchgemeinde Bauma, welche auch Bäretswil und Fischenthal umfasst, einen Dienstleistungsvertrag ausgehandelt und übernimmt ab 1. Januar 2019 deren Buchführung und Personaladministration.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 19. September 2018 genehmigt.
  • Die Bauabrechnung für den Neubau der Regenwasserkanalisation Tödistrasse im Betrage von Fr. 172‘510.35 (Kredit Fr. 178‘000) genehmigt.
  • Für die Strassenerneuerung der Tödistrasse die Abrechnung über Fr. 393‘911.79 (Kredit Fr. 421‘000) genehmigt.