Behördenbericht Mai 2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Neuer Friedhofgärtner für Bäretswil ab 1. Juli 2023

Im vergangenen Jahr wurde die Bäretswiler Bevölkerung darüber informiert, dass die Andreas Lanz Gartenbau GmbH den Werkvertrag über die Unterhalts-, Grabbepflanzungs- und Bestattungsarbeiten auf dem Friedhof Bäretswil vorzeitig per Ende 2022 gekündigt hat und deshalb für die neue Arbeitsvergabe ein Submissionsverfahren durchgeführt werden muss (Behördenbericht April 2022). Während diesem Submissionsverfahren zeichneten sich (mit dem Eingang der Offerten) unerwartet hohe und jährlich wiederkehrende Kosten ab, welche im Voraus nicht abzuschätzen waren. Demzufolge musste die laufende Ausschreibung abgebrochen werden (Behördenbericht September 2022).

In einem zweiten Anlauf wurde dieser Dienstleistungsauftrag erneut öffentlich ausgeschrieben. Nach Abschluss der Submission konnte der Gemeinderat den Vergabezuschlag an die Ernst Spalinger AG aus Zell erteilen. Die Ernst Spalinger AG, welche bereits den Friedhof in Hittnau betreut, wird ab dem 1. Juli 2023 für die Dienstleistungen der Bestattung, Grabbepflanzung und Pflege sowie Unterhalts- und Pflegearbeiten auf dem Friedhof Bäretswil zuständig sein. Für diese Arbeitsleistung hat der Gemeinderat ein jährlich wiederkehrender Kredit im Betrag von Fr. 275‘000.00 inkl. MwSt. als gebundene Ausgabe beschlossen. Diese Kosten sind zwar tiefer als bei der ersten Submission, aber immer noch deutlich höher als bisher.

 

Videoüberwachung der Polleranlagen und der Tiefgarage Dorf

Bei der Schulhausstrasse sowie der Kirchstrasse hat es je drei Strassenpoller aus Metall. Diejenigen der Schulhausstrasse wurden bereits mehrmals beschädigt, wobei die Sachbeschädigungen leider nicht immer bekundet werden konnten, so dass die Trägerschaft unbekannt blieb. In solchen Fällen fallen die Reparaturkosten jeweils zu Lasten der Gemeinde bzw. deren Versicherung. Damit die Haftungsfragen im Falle einer Beschädigung erfolgreich geregelt werden können, beschloss der Gemeinderat eine Videoüberwachung der Polleranlagen und bewilligte für deren Kameras und Installation der im Budget 2023 eingestellte Kredit von Fr. 11‘800.00.

Im selben Prüfverfahren wurde der Ersatz der Videokameras in der Tiefgarage der Mehrzweckhalle Dorf unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: Die bestehenden Kameras haben ihre Lebensdauer erreicht und der technische Support der Software ist abgelaufen. Somit ist ein Ersatz der bestehenden Überwachungsanlage in der Tiefgarage nötig, für welchen der Gemeinderat einen Kredit zu Lasten seiner Nachtragskreditkompetenz über Fr. 5‘700.00 bewilligte.

 

Anpassung der Verordnungen über die Wasserversorgung und über die Gebühren für die Siedlungsentwässerung der Gemeinde Bäretswil

Im Zuge von baulichen Veränderungen an einer Liegenschaft müssen deren Eigentümerschaften – nach Vorliegen eines Schätzungsergebnisses der Gebäudeversicherung – für die Anschlüsse an die Kanalisation und die Wasserversorgung sogenannte Anschlussgebühren (Nachzahlung) bezahlen. Es wurde nun festgestellt, dass in früheren Jahren die Anschlussgebühren nicht immer in Rechnung gestellt wurden. In der Folge musste nach einem Eigentümerwechsel der Liegenschaft die neue Eigentümerschaft auch Anschlussgebühren anteilsmässig bezahlen, welche eigentlich vor Veräusserung entstanden sind. Dies will der Gemeinderat mit Anpassungen der Wasserversorgungsverordnung und der Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlage beheben. Einerseits sollen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren sowie bei Veräusserung die Berechnungsgrundlagen für Nachzahlungen ab diesem Zeitpunkt massgebend sein. Beide Rechtserlasse wurden damals von der Gemeindeversammlung genehmigt, weshalb deren Revisionen den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung im Dezember 2023 vorgelegt werden. Gleichzeitig sollte eine Übergangsbestimmung es ermöglichen, dass bereits veranlagte Fälle neu berechnet werden könnten. Die offizielle Einladung sowie die Akten zum behandelnden Geschäft werden im November 2023 auf der Gemeindewebsite publiziert.

 

Aufhebung Neuregelung der öffentlichen Beleuchtung in Bäretswil

Im Behördenbericht vom April 2023 informierte die Gemeinde seine Einwohnerinnen und Einwohner über die Neuregelung betreffend öffentlicher Beleuchtung. Aufgrund technischer Gegebenheiten ist die Neuregelung auf eine Viertelstunde nicht möglich bzw. schwierig umzusetzen. Es müssten Anlageteile ausgewechselt werden, damit 15 Minuten Schaltungen möglich sind, was mit unverhältnismässigen Kosten sowie Aufwand verbunden wäre. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat die Neuregelung in Wiedererwägung gezogen und beschlossen, zur ursprünglichen Beleuchtungszeit zurückzukehren. Die öffentliche Beleuchtung bleibt im Dorf von 00.00–5.00 Uhr (ausser Kreuzungen) und in Aussenwachten von 23.00–5.00 Uhr ausgeschaltet.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

- Die Abrechnung für das Projekt Wohnen im Alter von Fr. 9‘272.75 genehmigt (bewilligter Kredit Fr. Fr. 13‘867.45).

- Die Leistungsvereinbarung mit der Jugendarbeit (MOJUGA) vom 1. Juli 2023 bis am 31. Dezember 2023 verlängert.

- Einen Kredit zu Lasten der Nachtragskreditkompetenz über Fr. 1‘500.00 für eine Datenerhebung betreffend Entwicklung eines Verkehrs- und Kommunikationskonzepts rund um den Bachtel bewilligt.

- Der im Budget 2023 eingestellte Kredit über Fr. 10‘500.00 für die Ausschreibung und Beschaffung der Architekturleistungen sowie Bauherrenbegleitung betreffend Teilneubau des Friedhofgebäudes freigegeben.