Behördenbericht Juni 2020

Ortspartei Bäretswil

Den aktuellen Behördenbericht aus der Gemeinderatssitzung vom 3. Juni 2020

Gemeindeversammlung am 17. Juni 2020 findet statt
Unter Einhaltung verschiedener Schutzmassnahmen findet die Gemeindeversammlung wie geplant am 17. Juni 2020 um 20.00 Uhr in der Aula Letten statt. Es stehen folgende Geschäfte zur Beratung an:
1. Jahresrechnung 2019
2. Totalrevision der Entschädigungsverordnung für Behörden und Funktionäre/innen (EVO, Behördenentschädigungsverordnung)
3. Weiterführung Klassenassistenz an der Schule Bäretswil und Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Kredites von Fr. 90‘000.00
Auf den anschliessenden Apéro wird aufgrund der aktuellen Situation wird verzichtet.


Revision Gebührentarif und Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten
Der Gebührentarif enthält die Gebühren der Gemeinde Bäretswil. Die Gebühren für Gemeindelokalitäten werden in einem separaten Erlass geregelt. Der Gemeinderat hat beide Reglemente einer Überprüfung unterzogen. Die Gebühren im Kapitel „Bauwesen“ sind grundlegend überarbeitet worden. Des Weiteren wurden diverse Gebühren an neue gesetzliche Grundlagen angepasst sowie redaktionell überarbeitet zur Präzisierung oder besseren Lesbarkeit. Beim Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten wurde insbesondere die Mietdauer zum Einheitstarif von 3 auf 2 Tage reduziert. Der Gemeinderat hat beide Reglemente erlassen und, vorbehalten der Rechtskraft, auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt.
Der Gebührentarif, das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindeliegenschaften sowie der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juni 2020 sind auf der Gemeindewebsite www.baeretswil.ch in der Rubrik „Amtliche Publikationen“ aufgeschaltet und liegen während 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Publikation, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf.


Flurweg Hinterberg wird zur Gemeindestrasse
Auf Antrag des Vereins Privatstrasse Chopfholz übernimmt die Gemeinde den Flurweg Nr. 26 im Hinterberg. Der Flurweg liegt zwischen der Chopfholzstrasse, Gemeindegebiet Hinwil, und der Hinterbergstrasse, Gemeindegebiet Bäretswil, ist ca. 250 m lang und asphaltiert. Die Gemeinde Hinwil hatte den anschliessenden Flurweg auf ihrem Gemeindegebiet bereits mit Beschluss vom 19. Juni 2019 ins Gemeindeeigentum übernommen. Mit der Übernahme der restlichen 250 m durch die Gemeinde Bäretswil entsteht eine durchgehende Strassenverbindung von Bäretswil nach Hinwil. Der Flurweg wird, vorbehalten der Zustimmung der Baudirektion Kanton Zürich, aufgehoben und neu zur Gemeindestrasse. Sämtliche bekannten Eigentümerschaften werden mittels Gemeinderatsbeschluss über die Übernahme des Weges informiert. Die hinterlegenden Grundeigentümerschaften, sogenannte „Hintersässen“, welche durch einen Einkauf bis1963 auch Gesamteigentümer des Flurweges wurden und im heutigen Zeitpunkt unbekannt sind, werden durch die amtliche Publikation über die Aufhebung des Flurweges orientiert.


Totalrevision der Abfallverordnung und der Abfallvollzugsverordnung
Die Abfallverordnung und die dazugehörigen Erlasse stammen alle aus dem Jahr 2001. Seither sind im übergeordneten Recht Änderungen erfolgt, weshalb eine Totalrevision der kommunalen Erlasse angegangen wurde. Der Gemeinderat hat ein Vernehmlassungs-verfahren durchgeführt. Auf Grund dessen sind keine neuen Erkenntnisse oder Änderungsbegehren eingegangen. Der Gemeinderat hat deshalb die neue Abfall-verordnung und die Abfallvollzugsverordnung erlassen und, vorbehalten der Rechtskraft, auf den 1. August 2020 in Kraft gesetzt.
Die Abfallverordnung, die Abfallvollzugsverordnung sowie der Gemeinderatsbeschluss vom 3. Juni 2020 sind auf der Gemeindewebsite www.baeretswil.ch in der Rubrik „Amtliche Publikationen“ aufgeschaltet und liegen während 30 Tagen, gerechnet ab dem Datum der Publikation, bei der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, zur Einsicht auf.


Ferner hat der Gemeinderat:
- Res Betschart aus Bäretswil als neuen Leiter Liegenschaften angestellt. Aktuell arbeitet Res Betschart als Leiter Fachbereich Immobilienunterhalt bei der Gemeinde Stäfa. Der Stellenantritt in Bäretswil erfolgt per September 2020.
- Die Jahresrechnung 2019 des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil genehmigt. Der Anteil der Gemeinde Bäretswil an den Kosten beträgt Fr. 217‘940.55 (Vorjahr Fr. 202‘295.40).