Kreditbewilligung für Erhöhung der Betreuungstätigkeit Asylwesenden aufgrund höherer Aufnahmequote
Seit 1. Januar 2023 werden die Asylbewerber/innen und Flüchtlinge, die der Gemeinde Bäretswil zugeteilt sind, durch die ORS Service AG betreut. Mit Entscheid des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 30. Januar 2024 wurde die Aufnahmequote der Gemeinden per 1. Juli 2024 von 1,3 % auf 1,6 % erhöht. Neu wohnen somit 82 asylsuchende Menschen in Bäretswil. Mit dieser Kontingentserhöhung ist eine umfangreichere Betreuungstätigkeit durch die ORS in der Gemeinde Bäretswil nötig, was eine Kostensteigerung über Fr. 30'420.00 zur Folge hat. Der Gemeinderat hat diese neuen jährlich wiederkehrenden und gebundenen Ausgaben genehmigt und wird diese ins Budget 2025 aufnehmen.
Prüfberichte KVG und Zusatzleistungen zur AHV/IV
Die beiden Geschäftsbereiche KVG-Abrechnungen (Prämienübernahme für Sozialhilfeempfänger/innen, Verlustscheinbewirtschaftung, Prämienverbilligung im Rahmen der Zusatzleistungen) sowie Bearbeitung der Fälle der Zusatzleistungen zur AHV/IV wurden durch die Prüfungsorgane kontrolliert. Die Ergebnisse der beiden Fachkontrollen sind posi-tiv ausgefallen. Es wurden keine nennenswerten Feststellungen gemacht. Die Fälle wurden korrekt und gesetzesmässig bearbeitet. Der Gemeinderat hat die beiden Prüfberichte mit Verdankung der zuverlässigen Arbeit abgenommen.
Ferner hat der Gemeinderat:
• Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024 genehmigt.
• Die Jahresrechnung 2023 der Stiftung Hedwig und Heinrich Bünzli-Krauer abgenom-men sowie festgestellt, dass die Ausrichtung nach Bestimmungen der Stiftungsurkunde erfolgt ist.
• Für die Ergänzung der Bäretswiler Bau- und Zonenordnung, mit dem Artikel für den Mindestabstand von Windrädern, einen Kredit über Fr. 6'750.00 als gebundene Ausgabe bewilligt sowie die Arbeitsausführung an das Planungsbüro Suter von Känel Wild AG vergeben.
• Die Kreditabrechnung für Malerarbeiten in der Wohnung an der Stapfetenstrasse 16, Schulhaus Adetswil über 7'099.95 (bewilligter Kredit Fr. 7'100.00) genehmigt.
• Das Reglement über die Beiträge an Flurwegen teilrevidiert und die Inkraftsetzung per 10. Juli 2024 beschlossen.
• Mit dem Spitex-Verein Bäretswil die Leistungsvereinbarung überarbeitet und die ambulanten sowie stationären Leistungen neu getrennt. Die neuen Leistungsvereinbarungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.