Behördenbericht Januar 2024

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Übernahme des Flurweges Chopfholz in das Eigentum der Gemeinde Bäretswil

Der Flurweg Kat. Nr. 6327 umfasst eine ca. 73 Meter lange Zufahrt – auf dem Gemeindegebiet Bäretswil - zum Chopfholz. Der anschliessende Strassenverlauf ist eine Gemeindestrasse auf dem Gemeindegebiet Hinwil. Der Verein Privatstrasse Chopfholz beantragt dem Gemeinderat, den Bäretswiler-Streckenteil von ca. 73 Metern ins Gemeindeeigentum zu übernehmen. Bereits im Jahr 2020 wurde das von Bäretswil in Richtung Chopfholz vorgelagerte 250 m lange Strassenstück der Hinterbergstrasse ins Eigentum der Gemeinde übernommen. Nun hat der Gemeinderat auch die Übernahme des Stassenabschnitts Kat. Nr. 6327 bewilligt. Vor der Übernahme erfolgt noch eine Instandstellung dieses Streckenteils durch den Verein Privatstrasse Chopfholz sowie zu seinen Lasten. Der Flurweg wird zu einer Gemeindestrasse, vorbehältlich der Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich.  

 

Ferner hat der Gemeinderat:

• Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 genehmigt. 

• Die Reserve-Gemeindeversammlung vom 13. März 2024 aufgrund noch nicht abstimmungsreifer Geschäfte abgesagt. Die nächste Gemeindeversammlung findet am 12. Juni 2024 statt.

• Den positiven Revisionsbericht über die Jahre 2021 und 2022 betreffend die KVGAbrechnungen nach Krankenversicherungsgesetz zur Kenntnis genommen.  

• Den Bericht der SVA-Zürich über die AHV-Zweigstellen-Kontrolle vom 23. November 2023 zur Kenntnis genommen. Es wurden keine Mängel betreffend AHV-Zweigstelle der Gemeinde Bäretswil festgestellt.

• Den budgetierten Kredit über Fr. 62'500.00 inkl. MwSt. für die Ersatzbeschaffung eines Rasentraktors bewilligt und den Vergabeentscheid getroffen.

• Die Abrechnung über die Festsetzung der Gewässerräume im Siedlungsgebiet über Fr. 28’586.55 exkl. MwSt. mit Minderkosten über Fr. 1'413.45 exkl. MwSt. genehmigt.