Behördenbericht August 2018

Ortspartei Bäretswil

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Gemeindeversammlungen 2019

Die Daten für die Gemeindeversammlungen im nächsten Jahr sind festgelegt:

  • März 2019 (Reserve)
  • Juni 2019 (Rechnung)
  • September 2019 (Reserve)
  • Dezember 2019 (Budget)

 

Neue Öffnungszeiten für die Gemeindeverwaltung ab 1. Oktober 2018

Bis auf die Gemeinden Grüningen und Bäretswil haben sämtliche Gemeinden in den Bezirken Hinwil und Pfäffikon in den letzten Jahren die Öffnungszeiten der Verwaltung angepasst. Der Gemeinderat Bäretswil hat deshalb beschlossen, diesem Trend zu folgen und die Öffnungszeiten der Verwaltung per 1. Oktober 2018 wie folgt anzupassen:

  • Montag 8.30 – 11.30 / 14.00 – 18.30 Uhr
  • Dienstag – Donnerstag 8.30 – 11.30 / 14.00 – 16.30 Uhr
  • Freitag 07.00 – 13.00 Uhr durchgehend

 

Liegenschaft Bahnhofstrasse 31 (Bergheimeli, Schoggihüsli): Verzicht auf vorzeitigen Verkauf, Kredit über Fr. 130'000 für die notwendigsten Sanierungsarbeiten als gebundene, nicht budgetierte Ausgabe

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2017 wurde der Antrag des Gemeinderates auf Ermächtigung zum Verkauf der Liegenschaft Bahnhofstr. 31 (Bergheimeli) zurückgewiesen, mit dem Auftrag, rechtlich zu klären, ob ein Ausstieg aus dem Schenkungsvertrag vorzeitig möglich sei. Wenn diese rechtliche Klärung vorliege, dann könne die Gemeindeversammlung nochmals über den Verkauf befinden. Der Gemeinderat hat aufgrund der vehementen Rückweisung des Antrages und der schlechten Erfolgsaussichten bei einem erneuten Verkaufsantrag auf weitere Abklärungen und damit auf den vorzeitigen Verkauf der Liegenschaft vor 2032 verzichtet. Zweckmässigerweise solle die Strategie verfolgt werden, die Besitzdauer von 50 Jahren gemäss Schenkungsvertrag abzuwarten.

Die letzten Mieter haben das Mietverhältnis per Ende Mai 2018 gekündigt. Der Gemeinderat hat darum beschlossen, den aktuellen Leerstand zu nutzen, um die nötigsten Sanierungsarbeiten vorzunehmen, bevor die Liegenschaft wieder vermietet wird. Eine maximale Gesamtsanierung ist nicht vorgesehen. Die Ausgaben werden aufgrund der Dringlichkeit nach dem Auszug der letzten Mieter als gebunden betrachtet. Da das Haus aktuell leer steht, entfallen die monatlichen Mietzinseinnahmen. Die anstehenden Renovationen müssen jetzt zügig und bei leerem Haus durchgeführt werden, um die Liegenschaft so bald wie möglich wieder vermieten zu können. Der Gemeinderat hat deshalb einen Kredit für die Sanierungsarbeiten über Fr. 130‘000 als gebundene, nicht budgetierte Ausgabe bewilligt. 

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Einen Kredit über Fr. 10‘000.00 für die Durchführung einer Klausurtagung mit externer Begleitung zur Erstellung der Legislaturplanung 2018 – 2022 bewilligt.
  • Gebundene Ausgaben über Fr. 55‘000 für technische Untersuchungen bei den Ablagerungsstandorte „Bettswil“, „Maiwinkel“, „Lehmgrube Obisbächli“, „im Töbeli“, „Mühleweiher (Unterhalb Friedhof)“ und „Zelgli“ bewilligt.
  • In Sachen „Subventionierung von Betreuungsangeboten“ eine Leistungsvereinbarung mit dem Tagesfamilienverein Zürcher Oberland genehmigt.
  • Das Budget 2019 des Zweckverbandes Kinder- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit einem Aufwandüberschuss aus der laufenden Rechnung von Fr. 4‘832‘000.00 inkl. Berufsbeistandschaft genehmigt. Der Anteil der Gemeinden Bäretswil beträgt für den Teil KESB Fr. 153‘574.00 und für die Berufsbeistandschaft Fr. 80‘678.95;
  • Die Bauabrechnung für die Erneuerung der Entwässerung Reservoir Hof im Betrage von Fr. 85‘460.15 (Kredit 79‘500) genehmigt und den erforderlichen Nachtragskredit von Fr. 5‘960.15 bewilligt.
  • Die Bauabrechnung für die Erneuerung der Wasserleitung Kemptnerstrasse im Betrage von Fr. 56‘062.70 (Kredit 57‘000) genehmigt.

 

Ansprechperson für Medien: Gemeindeverwaltung Bäretswil, Felix Wanner, Gemeindeschreiber, Tel. 044 939 90 45, E-Mail: felix.wanner@baeretswil.ch

Bäretswil, 3. September 2018