Behördenbericht April 2025

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Anordnung einer Gemeindeversammlung am 11. Juni 2025
Der Gemeinderat hat eine Gemeindeversammlung auf Mittwoch, 11. Juni 2025 angeordnet. An der Versammlung soll über nachstehende Geschäfte beschlossen werden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2024 der Gemeinde Bäretswil
2. BZO Teilrevision «Mindestabstand von Windrädern» (Umsetzungsvorlage Initiative «Mindestabstand von Windrädern»)
3. Einzelinitiative Einführung Grüngutabfuhr, Erheblicherklärung

Der Beleuchtende Bericht sowie die Einladung werden Mitte Mai 2025 auf der Website aufgeschaltet. Die Akten zu den behandelnden Geschäften können ab Mittwoch, 28. Mai 2025 am Schalter der Abteilung Präsidiales eingesehen werden.

Im Anschluss an die Gemeindeversammlung lädt der Gemeinderat die Versammlungsteilnehmenden zu einem Umtrunk ein.


Initiative Grüngutabfuhr
Eine Stimmberechtigte der Gemeinde hat eine Einzelinitiative «Einführung Grüngutabfuhr» eingereicht. Der Gemeinderat hat diese für gültig erklärt und verabschiedet sie zur Abstimmung an der Gemeindeversammlung über die Erheblicherklärung und empfiehlt Annahme. Anschliessend wird der Gemeinderat eine entsprechende Umsetzungsvorlage ausarbeiten.


BZO Teilrevision Mindestabstand von Windrädern
Die Gemeindeversammlung hat am 12. Juni 2024 die Initiative «Mindestabstand von Windrädern» als erheblich erklärt. Beim Bau von Windkraftanlagen ausserhalb der Bauzone ist der Standort in einem «Eignungsgebiet Windenergie» gemäss kantonalem Richtplan Voraussetzung. In der Zwischenzeit wurden alle drei Gebiete ausgeschlossen, welche für Standorte von Windenergieanlagen zur Diskussion gestanden haben. Deshalb ist ein Bau von grösseren Windenergieanlagen auf Gemeindegebiet gar nicht mehr möglich. Die Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung Bäretswil wird der Gemeindeversammlung zur Abstimmung verabschiedet. Der Gemeinderat empfiehlt Ablehnung.


Verfügung Neubau Mehrfamilienhaus mit Alterswohnungen (GAB)
Die Bauherrschaft Genossenschaft Alterswohnungen Bäretswil (GAB) ersucht eine baurechtliche Bewilligung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 28 Alterswohnungen und Tiefgarage. Der Neubau ist als Erweiterung der dortigen Wohnungen Im Sunneberg 11 geplant. Unter diversen Auflagen und Nebenbestimmungen erteilt der Gemeinderat den baurechtlichen Entscheid für dieses Projekt.


Strassenbau und Erneuerung der Wasserleitung an der Erholungshausstrasse
Bei der 70-jährigen Erholungshausstrasse ist der Lebenszyklus von rund 40 Jahren längst überschritten. Für die Wasserleitungen ist eine Erneuerung fällig. Auf einem Teilabschnitt der Erholungshausstrasse wird für den Strassenbau ein Kredit von Fr. 132'376.70 und für die Wasserleitung ein Kredit von Fr. 125'397.50 bewilligt. Beide Kredite wurden als gebunden Ausgaben genehmigt. Die Arbeiten werden in Kleinetappen durchgeführt, sodass die Zufahrt zum Heilpädagogischen Institut St. Michael, bis auf den Einbau des Belages, jederzeit gewährleistet ist. Die Erneuerung findet aus verkehrstechnischen Gründen während den Sommerferien statt.


Erneuerung der Pfarrhausstrasse
Koordiniert mit Anpassungen in der Wasser- und Stromversorgung werden Beläge und Randabschlüsse sowie die Strassenentwässerung an der Pfarrhausstrasse angepasst. Zuletzt wurden Randabschlüsse 1998 zusammen mit der Erneuerung der Wasserleitung ersetzt. Das Projekt beinhaltet unter anderem Nachverdichtung des mangelhaften Kieskoffers im Untergrund, Ersatz der mangelhaften Strassenabläufe und der Strassenbezeichnungstafeln. Für den Strassenbau bewilligt der Gemeinderat einen Kredit als gebundene Ausgabe von Fr. 313'532.05.


Quelle Sennweid, Einbau UV-Anlage
Die Wasserqualität an der Quelle Sennweid, welche ca. 25 % des Wassers für die Bäretswiler Bevölkerung liefert, kann nicht nach den Massregeln des aktuellen technischen Standards kontrolliert werden. Mit dem Einbau einer UV-Anlage soll diese Schwachstelle eliminiert werden. Der Gemeinderat bewilligt für das Projekt an der Quelle Sennweid einen Kredit von Fr. 70’000.00.


Ferner hat der Gemeinderat:
- Für die Flachdachsanierung im Eingangsbereich des Kindergarten Oberdorf einen Kredit von Fr. 40'500.00 als gebundene Ausgabe bewilligt.
- Für die Sozialhilfe einen Zusatzkredit von Fr. 5'015.85 für die Anschaffung einer Softwareergänzung «Tutoris.Net Workflow Zahlungen» bewilligt. Diese Softwareergänzung digitalisiert den Prozess des Zahlungswesen und steigert die Effizienz des Ablaufs.