Behördenbericht September 2024

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2024
Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 18. September 2024 eine Gemeindeversammlung am 11. Dezember 2024 angeordnet und die Traktandenliste dafür verabschiedet. An der Versammlung werden nachstehende Geschäfte zur Abstimmung gelangen:

1. Genehmigung des Budgets 2025 der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Gemeinde Bäretswil und Festlegung des Steuerfusses auf 106 %

2. Genehmigung einer jährlich wiederkehrenden Ausgabe von Fr. 37'000.00 für die Aus-richtung von Gemeindebeiträgen für die Bewirtschaftung kommunaler Schutzgebiete

Die offizielle Einladung inkl. Weisung folgt Mitte November 2023 und die Akten zu den behandelnden Geschäften werden per Mittwoch, 27. September 2024 auf der Website sowie im 2 OG der Gemeindeverwaltung (zu den Schalteröffnungszeiten) einsehbar sein.


Änderung Zivilstandswesen per 1. Januar 2025
Mit Schreiben vom 16. Mai 2024 teilte der Gemeinderat Bauma im Namen des Zivilstands-kreises Bauma den Anschlussgemeinden (wozu die Gemeinden Bäretswil und Fischenthal gehören) mit, dass die Absicht einer Fusion mit dem Zivilstandskreis Pfäffikon ZH besteht. Gründe dafür sind die rückläufigen Geschäftsfälle und der Fachkräftemangel. Da die Ge-meinde Bäretswil in keinem Bezug zur Gemeinde Pfäffikon ZH steht, favorisiert sie eine Lösung innerhalb des eigenen Bezirks. Die Gemeinde Fischenthal schliesst sich in dieser Hinsicht der Gemeinde Bäretswil an. Der Stadtrat Wetzikon hat einer Erweiterung des Zivilstandskreises Wetzikon per 1. Januar 2025 zugestimmt. Neu werden diesem Zivilstandskreis neben den bestehenden Gemeinden Grüningen, Gossau, Hinwil, Seegräben und der Stadt Wetzikon die Gemeinden Bäretswil und Fischenthal angehören. Die An-schlussgemeinden werden neue Verträge über die Zusammenarbeit abschliessen, welche vom Regierungsrat zu genehmigen sind.

Für den Standortwechsel sowie die Integration der Register, Urkunden und Belege in den Zivilstandskreis Wetzikon, hat der Gemeinderat Bäretswil einen Kredit von Fr. 14'800.00 als gebundene Ausgabe genehmigt. Die jährlich wiederkehrenden Kosten liegen bei rund Fr. 28'800.00 und sind betragsmässig im gleichen Rahmen wie beim früheren Anschluss beim Zivilstandskreis Bauma.

Die Bevölkerung wird ab 1. Januar 2025 ihre zivilstandsamtliche Geschäfte bei der Stadt-verwaltung Wetzikon erledigen können, wo ihre Anliegen fachkompetent bearbeitet wer-den. Das Bestattungsamt bleibt weiterhin in der Zuständigkeit der Gemeindeverwaltung Bäretswil.


Ferner hat der Gemeinderat:
• Vom Bezirksrat Hinwil mit Beschluss vom 6. September 2024 die Mitteilung erhalten, dass die Jahresrechnung 2023 stichprobenweiser auf ihre formelle Vollständigkeit und Rechtmässigkeit geprüft worden und alles in Ordnung ist. Dieses Geschäft konnte somit vollständig abgeschlossen werden.