Behördenbericht September 2023

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Mietkosten für Gastfamilien von ukrainischen Flüchtlingen
10 Gastfamilien aus Bäretswil und Adetswil haben seit Ausbruch des Krieges in der Ukrainische rund 50 Geflüchtete temporär bei sich aufgenommen. Am 12. März 2022 hat der Bundesrat den Status S für Schutzbedürftige aus der Ukraine eingeführt. Damit verbunden sind ebenfalls die finanziellen Beiträge an den Lebensunterhalt, die Krankenversicherung, die Betreuung und die Unterkunft. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, den Anteil des Bundesbeitrages an die Mietkosten den Gastfamilien weiterzugeben. Es ist ein Ansatz von Fr. 7.50 bzw. Fr. 8.50 je Person und Nacht. Es wurde per 30. Juni 2023 eine Zwischenabrechnung vorgenommen mit dem Ergebnis, dass aufgerundet Fr. 70'000.00 an die Gastfamilien als Mietzinspauschale zurückbezahlt wird. Der Gemeinderat dankt den Gastfamilien für die grosse Solidarität und Hilfsbereitschaft. Die Begleitung und Betreuung der Schutzbedürftigen mit Status S bzw. für alle Asylsuchende Menschen wird von der Firma ORS AG im Auftrag des Gemeinderates wahrgenommen.


Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023, Verabschiedung der Traktandenliste
Der Gemeinderat hat die Traktandenliste für die Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 verabschiedet, welche sich mit folgenden Geschäften zeigt:

1. Genehmigung Budget 2024 der Erfolgs- und Investitionsrechnung der Gemeinde Bäretswil und Festlegung des Steuerfusses auf 106 %
2. Verordnung über die Wasserversorgung und Verordnung über die Gebühren für Siedlungsentwässerungsanlagen, Genehmigung Teilrevision 2023 bezüglich Regelung Anschlussgebühren
3. Überarbeitungen des Generellen Entwässerungsplanes (GEP) der Gemeinde Bäretswil sowie der kommunalen Verordnung über die Siedlungsentwässerung inkl. Gebühren, Genehmigung eines Kredites von Fr. 170‘000.00

Eine offizielle Einladung zur Versammlung inkl. beleuchtendem Bericht folgt ca. Mitte November 2023. Die Akten zu den behandelnden Geschäften sind elektronisch über die Gemeindewebsite oder in physischer Form im Gemeindehaus per 29. November 2023 einsehbar.


Vereins- und Jugendförderbeiträge 2023
An der Gemeindeversammlung vom 15. Juni 2022 erliess die Gemeindeversammlung das Reglement über die Vereinsförderung, welches einheitliche Kriterien für die Bemessung und Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Vereine festlegt sowie das Verfahren regelt. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Jugend- und Vereinsförderbeiträge besteht nicht. Für den Erhalt von solchen Förderbeiträgen haben die Vereine ein Antrag bis jeweils am 30. Juni beim Gemeinderat einzureichen. Die Vereinsförderbeiträge werden anschliessend im darauffolgenden Jahr ausbezahlt, sofern sie vom Gemeinderat bewilligt und das Budget durch die Gemeindeversammlung genehmigt wird.

In diesem Jahr gingen erstmals Gesuche von Vereinen für solche Beiträge ein. Der Gemeinderat hat an seiner vergangenen Sitzung sämtliche Anträge für Jugend- und Vereinsförderbeiträge gutgeheissen, welche fristgerecht eingereicht worden sind. Der bewilligte Betrag beläuft sich für das Jahr 2024 auf total Fr. 22'055.00.


Sicherheitsholzschlag beim Gemeindehaus während den Herbstferien
Beim Gemeindehaus stehen zwei grosse Spitzahornbäume (ca. 80–100 Jahre alt), welche aufgrund der Verkehrs- und Bevölkerungssicherheit auf die aktuelle Bruch- sowie Standsicherheit überprüft wurden. Die Prüfung hat ergeben, dass die Sicherheit nicht mehr gewährleistet ist und die Bäume gefällt werden müssen. Das Fällen der Bäume wird in den Herbstferien (Kalenderwoche 41 /42) von statten gehen. Dort wo die Spitzahornbäume gefällt werden, werden zwei neue Spitzahornbäume gepflanzt. Die Neubepflanzung findet ebenfalls in den Herbstferien statt.


Einzelinitiative «Mindestabstand von Windrädern»
Baudirektor Martin Neukom hat am 7. Oktober 2022 seine Absicht erläutert, wie er vorgehen will, um die Voraussetzungen für die Nutzung der Windenergie zu klären und möglichst zu verbessern. Angestrebt werden Einträge im kantonalen Richtplan sowie die Revision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG).

Bei einem Teil der Bevölkerung bestehen insbesondere bezüglich Lärms und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch die Windräder Bedenken. Jürg Nägeli hat am 4. Juli 2023 zusammen mit vier weiteren Stimmberechtigten eine ausformulierte Einzelinitatiave mit der Bezeichnung «Mindestabstand von Windrädern» eingereicht. Darin wird gefordert, dass in der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) eine Bestimmung über den Mindestabstand von Windrädern zwischen deren Standort und einer bewohnten Liegenschaft von mindestens 850 Meter aufgenommen werden muss.

Der Gemeinderat hat in formeller Hinsicht die Initiative für ungültig erklärt, weil die Windanlagen ausserhalb der Bauzonen zu liegen kommen würden. In der kommunalen BZO können Vorschriften nur für Bauten innerhalb der Bauzonen geregelt werden. Für Bauten ausserhalb der Bauzone ist die Baudirektion des Kantons Zürich zuständig, weshalb entsprechende Einträge in der BZO unrechtmässig sind und gegen kantonales Recht verstossen. Die BZO-Erweiterung ist deshalb nicht bewilligungsfähig, weshalb die Stimmberechtigten nicht darüber entscheiden können.


Ferner hat der Gemeinderat:
• Für den ersten Teil der Architekturleistungen den budgetierten Projektierungskredit über Fr. 26'000.00 betreffend Teilneubau des Friedhofgebäudes freigegeben sowie den dafür notwendigen Zuschlag an das Architekturbüro Hirzel AG, Wetzikon erteilt. Die notwendige zweite Teilleistung betr. Architekturleistung wird nur nach der Freigabe des Baukredits ausgelöst. Für die Detailplanung des Bauprojekts wird eine Baukommission eingesetzt.
• Beim Kindergarten Oberdorf einen Zusatzkredit von Fr. 21'100.00 als gebundene Ausgabe für die Behebung der feuerpolizeilichen Mängel (Brandschutz-Massnahmen) genehmigt.
• Den Betrag über Fr. 56'004.00 als gebundene und im Budget 2023 enthaltene Ausgabe für die Ingenieurleistungen zur Planung der Sanierung der Glärnischstrasse freigegeben sowie den Auftrag an die Hirzel Bauingenieure, Pfäffikon erteilt.
• Den Betrag von Fr. 68'640.00 als gebundene und im Budget 2023 enthaltende Ausgabe für die Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Wasserleitung und für die Strassensanierung der Rüeggenthalstrasse erteilt sowie den Auftrag an die Hirzel Bauingenieure, Pfäffikon erteilt.
• Die Bauabrechnung für die Erneuerung der Wasserleitung (Abschnitt Bussenthalstrasse bis Hinterer Engelstein) mit Minderkosten von Fr. 28'465.72 gegenüber dem bewilligten Kredit von Fr. 244'000.00 genehmigt. Die Bauabrechnung für den Bachdurchlass über Fr. 33'716.10 wurde ebenfalls mit Minderkosten von Fr. 3'283.90 gegenüber dem bewilligten Kredit (Fr. 37'000.00) abgenommen.
• Die Bauabrechnung über Fr. 32'772.55 mit Mehrkosten von Fr. 2'773.55 gegenüber dem bewilligten Kredit von Fr. 30'000.00 für die Behebung der Hochwasserschäden am Wildtobelbach genehmigt. Die Mehrkosten von Fr. 2'773.55 sind als gebundene Ausgabe bewilligt worden.