Budget-Bericht 2025
Die Gemeinde Bäretswil plant für das kommende Jahr 2025 bei einem unveränderten Steuerfuss von 106% einen kleinen Ausgabenüberschuss von Fr. 204'088. Auf eine Steuerfusserhöhung kann vorerst verzichtet werden. Die Finanzierung der grossen geplanten Investi-tionen erfordert aber eine höhere Selbstfinanzierung.
Hochrechnung für 2024 besser als budgetiert
Für das laufende Jahr 2024 wurde ein Einnahmenüberschuss von Fr. 600'672 budgetiert. Gemäss der Hochrechnung vom August 2024 wird nun mit einem höheren Einnahmenüberschuss von Fr. 859'318 gerechnet, was gegenüber dem Budget eine Verbesserung um Fr. 258'646 ist. Auf der Ertragsseite wird mit höheren Gemeindesteuern (+727'000) und höheren Grundstückgewinnsteuern (+300'000) gerechnet. Die Gewinnbeteiligung der ZKB war höher als erwartet (+100'621). Auf der Aufwandseite wird die stationäre Pflegefinanzierung (Heime) wegen weniger Pflegetagen voraussichtlich viel tiefer ausfallen (+417'486), während die ambulante Pflegefinanzierung (Spitex) nach einem Rückgang im Jahr 2023 wieder vermehrt in Anspruch genommen wird (-89'000). In der Schule führen gestiegene Personalkosten und zusätzliche integrierte und externe Sonderschulungen zu wesentlichen Mehraufwendungen (-843'828). In der Investitionsrechnung 2024 führt ein Baugrubeneinsturz beim Neubau des Reservoirs Geissrain zu höheren Ausgaben.
Budget 2025 mit kleinem Ausgabenüberschuss
Die Hochrechnung 2024 bildete auch die Grundlage für das Budget 2025. Das Budget 2025 der Erfolgsrechnung rechnet bei einem Gesamtaufwand von Fr. 34.589 Mio. und einem Gesamtertrag von Fr. 34.385 Mio. sowie einem unveränderten Steuersatz von 106 Prozent mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 204'088.
Der vom Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossene generelle Teuerungsausgleich von 1.1 % per 01.01.2025 führt beim kommunal angestellten Personal und bei den kanto-nal angestellten Lehrpersonen zu Mehrkosten Für die allgemeinen Stufenanstiege und individuellen Lohnanpassungen wurden für 2025 wieder 1.0 % der Lohnsumme vorgesehen. In der allgemeinen Verwaltung entstehen Mehrkosten von Fr. 118'122, unter anderem durch den Umzug von Informatiksystemen, um einen reibungslosen Weiterbetrieb zu sichern, sowie steigenden Abschreibungen auf im Jahr 2024 umgesetzten Informatikpro-jekten.
Bei der Pflegefinanzierung gibt es aufgrund der aktuellen Werte gegenläufige Entwicklun-gen: während die ambulante Pflege (Spitex) nach einem Rückgang 2023 wegen mehr Pflegeminuten und einem höheren kantonalen Normdefizit-Tarif 2025 wieder um Fr. 133'323 zunimmt, wird bei der stationären Pflege aufgrund von weniger Heimaufenthalten mit einem stärkeren Rückgang von Fr. 372'748 gerechnet.
In allen Schulstufen führen der geplante Teuerungsausgleich von 1.1 % und die individuellen Stufenanstiege zu höheren Personalkosten, sowohl bei den kommunal wie auch bei den kantonal angestellten Lehrpersonen. Der zunehmende Sonderschulbedarf verursacht den zusätzlichen Einsatz von Klassenassistenzen und Sonderpädagogen. Die vom Kanton Zürich nach einem Gerichtsurteil zugestandenen Rückerstattungen von Kinder- und Jugendheimunterbringungskosten der Jahre 2006 bis 2013 wurde im Budget 2024 grob auf Fr. 500‘000 geschätzt und voraussichtlich noch in der Jahresrechnung 2024 verbucht, sodass sie im Budget 2025 wieder wegfallen.
Auf der Ertragsseite geht das Budget 2025 von einem unveränderten Steuersatz von 106 %, einer weiter steigenden Steuerkraft und leicht höheren Vermögenssteuern von natürlichen Personen aus den Vorjahren als im Budget 2024 aus. Über alle allgemeinen Gemeindesteuern wurde eine Zunahme um Fr. 554'000 oder 4.1 % angenommen. Die Schätzung der Grundstückgewinnsteuererträge wurde auf Fr. 1.7 Mio. erhöht.
Der Ressourcenausgleich nimmt wegen der wieder kleineren Steuerkraftdifferenz zwischen der Gemeinde Bäretswil und dem kantonalen Mittel im Jahr 2023 leicht auf Fr. 8.892 Mio. ab.
In der Investitionsrechnung sind Projekte im Gesamtbetrag von netto Fr. 2.948 Mio. eingestellt. Die grössten Teilbeträge im Jahr 2025 sind Fr. 1'000'000 für den Baubeginn des Er-satzbaus der Turnhalle Adetswil inkl. Aula und Blockzeitenraum, Fr. 500'000 für die zweite Etappe des Ersatzes der Wasserleitung im Rüeggenthal, Fr. 450'000 für die Aufbahrungs-halle und das Materiallager im Friedhof sowie Fr. 400'000 für den Ersatz der Wasserleitung der Wasserversorgung Allmann in der Ghöchstrasse in Kleinbäretswil, wovon die Gemein-de Bäretswil einen Anteil von 41.3 % selber tragen muss. Für die Sanierung der Pfarrhaus-strasse sind Fr. 280'000 und für den Neuanschluss des Abwassers von Läseten nach Bauma Fr. 270'000 geplant, während für den Ersatz des Pionierfahrzeuges der Feuerwehr Fr. 140'000 budgetiert wurde.
Finanzplan 2025-29 mit hohem Finanzierungsbedarf wegen grossem Investitionsvolumen
Mit dem Finanzplan 2025-29 wurde die mittelfristige finanzielle Entwicklung der Gemeinde geplant und die Einhaltung der drei vom Gemeinderat festgelegten finanziellen Ziele überprüft. Die jährlichen Resultate werden wegen den weiterhin stärker ansteigenden Kosten im Gesundheits- und Bildungsbereich sowie den steigenden Abschreibungen durch die geplanten Investitionen laufend abnehmen. Trotz den hohen geplanten Investitionen (u.a. Ersatz Turnhalle Adetswil) soll der Steuerfuss bis auf weiteres auf 106 % belassen werden, da die finanziellen Ziele so immer noch eingehalten werden können: Der mittelfristige Ausgleich der Jahresresultate 2021–28 wird mit +2.0 Mio. Franken übertroffen. Das Ziel einer maximalen Nettoschuld von Fr. -1‘000 pro Einwohner/in wird mit einem Rückgang von +1'810 per Ende 2023 (Nettovermögen) auf Fr. -161 per Ende 2029 (Netto-schuld) schon stark beansprucht. Weil die hohen Investitionen nur zu einem kleineren Teil selbst finanziert werden können, steigt dabei das Fremdkapital bis auf 22.6 Mio. Franken per Ende 2029 an. Noch nicht berücksichtigt ist eine allfällige Kapitalerhöhung der GZO AG für das Spital Wetzikon.
Da ab 2030 noch weitere grosse Investitionen (z. B. Areal Dorf, Werkhof) geplant sind, soll Schuldengrenze von Fr. -1'000 pro Einwohner/in vorher noch nicht voll beansprucht werden. Der mittelfristige Ausgleich und das Nettovermögen pro Einwohner/in werden sich aber durch den Wegfall vergangener Jahre mit positiven Abschlüssen laufend verschlechtern. Steuerfusserhöhungen und/oder Sparprogramme sind kurzfristig hinausgezögert, mittelfristig aber kaum vermeidbar.
Einführung des Angebots «Bauwagen» in der offenen Jugendarbeit
Im April 2024 bewilligte der Gemeinderat das Pilotprojekt «Bauwagen» für Jugendliche. Die Steuergruppe Jugend wurde beauftragt, das Projekt nach seiner dreimonatigen Pilotphase auszuwerten. Die Rückmeldungen Seiten der Jugendlichen sowie der offenen Jugendarbeit (MOJUGA) waren äusserst positiv. Demzufolge hat der Gemeinderat die feste Einführung des Bauwagens beschlossen und damit gleichzeitig einen jährlich wiederkehrenden Kredit über Fr. 1'500.00 für die temporäre Miete des dazugehörigen mobilen WC-Wagens bewilligt. Die Steuergruppe Jugend wurde zudem beauftragt, die Wirksamkeit des Angebots «Bauwagen» halbjährlich zu prüfen.
Abklärungsstelle betreffend Betreuungsbedarf für Ergänzungsleitungs-Bezüger/innen, Zustimmung Leistungsvereinbarung mit der Stadt Wetzikon
Für die neu über die Zusatzleistungsverordnung finanzierten Leistungen ist eine individuel-le Bedarfsabklärung nötig. Dabei geht es darum, Personen mit Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV-Rente individuelle Bedarfsleistungen anzubieten, damit diese solange wie möglich zu Hause bleiben können und nicht in ein Heim eintreten müssen. Das Problem liegt jedoch darin, dass nicht oder nur leicht pflegebedürftige Personen sich eine ambulante Pflege und Betreuung zu Hause nicht selber finanzieren können. Bei einem Heimau-fenthalt hingegen sind solche Kosten nach Pflegegesetz finanziert. Somit sollen ambulante Leistungen mitfinanziert werden, damit zu frühe Heimeintritte vermieden werden könn-ten. Der Betreuungsbedarf muss durch eine von der Gemeinde bezeichneten Stelle bescheinigt werden. Da die Gemeinde Bäretswil die kritische Grösse für eine eigene Abklä-rungsstelle nicht erreicht, ist ein Anschluss an eine andere Gemeinde die beste Option.
Die Stadt Wetzikon verfügt bereits über eine geeignete Fachstelle, weshalb der Gemeinderat in Absprache mit der Stadt beschlossen hat, sich dieser anzuschliessen. Dieser Anschluss wird anhand einer Leistungsvereinbarung geregelt. Für die Beratungsgespräche hat der Gemeinderat eine Kostenpauschale von Fr. 150.00 je Beratung bewilligt.
Bewilligung eines Kredits für die Erneuerung der Wasserleitung Ghöchstrasse, Abschnitt Kleinbäretswil – Leestrasse
Der Kanton Zürich erneuert die Ghöchstrasse mit einer Komplettsanierung in der Höhe von rund 4 Mio. Franken, weshalb es sinnvoll und zweckmässig ist, gleichzeitig die Wasserleitungen zu ersetzen.
Bei optimalen Bedingungen ist die Annahme, dass die Wasserleitungen eine Lebensdauer von bis zu 70 Jahren erreichen, worauf eine Erneuerung der Wasserleitungen im vorhin erwähnten Streckenabschnitt theoretisch erst in rund 14 Jahren fällig ist. Die nächste Strassenerneuerung dürfte gemäss Zyklusplanung aber erst in ca. 40 Jahren anstehen. Falls die Wasserleitung unabhängig vom Strassenbau erneuert werden müsste, ist bei den Grabarbeiten mit grossen Mehrkosten von Fr. 200'000.00 zu rechnen. Zudem nimmt das Risiko für Leitungsbrüche gegen Ende der Lebensdauer zu, sodass zusätzliche Reparaturkosten zu erwarten sind. Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat dazu entschieden, die Wasserleitung zusammen mit der jetzigen Strassensanierung zu erneuern. Für die anfallenden Aufwendungen, welche zu einem Teil zulasten der Gemeinde gehen, hat der Gemeinderat an der vergangenen Sitzung einen Projektierungskredit über Fr. 65'000.00 als gebundene Ausgabe bewilligt.
Kreditfreigabe für die Ingenieurleistungen zur Erneuerung der Erholungshausstrasse und deren Wasserleitungen
An der Erholungshausstrasse befinden sich Strassenbelag sowie Werkleitungen in einem schadhaften Zustand, weshalb diese zu erneuern sind. Für die Planungsarbeiten zur Sanierung der Erholungshausstrasse hat der Gemeinderat ein Kredit von Fr. 13'623.30 (inkl. MwSt.) als gebundene und im Budget eingestellte Ausgabe bewilligt. Für den Ersatz der Wasserleitungen wurde ebenfalls für die Planungsarbeiten ein Kredit als gebundene und im Budget eingestellte Ausgabe, in der Höhe von Fr. 12’602.50 (exkl. MwSt.) freigegeben. Der Zuschlag für die Ingenieurleistungen erhielt, nach durchgeführtem Submissionsverfahren, die Hirzel Bauingenieure aus Pfäffikon.
Kreditbewilligung zur Erneuerung der Pfarrhausstrasse
Die Trag- und Bindeschicht sowie die Randabschlüsse an der Pfarrhausstrasse haben gemäss Strassenunterhaltsplanung den Lebenszyklus von 40 Jahren, mit ihren aktuell bestehenden 73 Jahren, längst überschritten und sind aktuell in einem schadhaften Zustand. Demzufolge hat der Gemeinderat für die Planungsarbeiten dieser Sanierung der im Budget eingestellte Betrag über Fr. 31'467.95 (inkl. MwSt.) freigegeben. Der Zuschlag für die Ingenieurleistungen hat nach durchgeführtem Submissionsverfahren die Firma Grob AG erhalten.
Ferner hat der Gemeinderat:
• Die Kreditabrechnung zu den Reparaturarbeiten von den Containeranlage im Schulhaus Adetswil, im Betrage von Fr. 10'674.90 (Kredit Fr. 11’000.00), genehmigt.
• Die Kreditabrechnung zum Teilbereich Planungskredit Wettbewerb für den Ersatzneu-bau der Turnhalle Adetswil, im Betrage von Fr. 222'900.70 mit Minderkosten von Fr. 50'099.30 gegenüber einem bewilligten Kredit von Fr. 273'000.00, genehmigt.
• Die Kreditabrechnung betreffend Behebung des Wasserschadens und Massnahmen zur Wiedereröffnung des Lehrschwimmbeckens in der Schulanlage Letten, im Betrage von Fr. 19'426.29 genehmigt (bewilligter Kredit Fr. 25'000.00).
• Die Kreditabrechnung der Brandschutz-Massnahmen im Kindergarten Oberdorf, im Betrag von Fr. 124'674.05, mit Minderkosten von Fr. 45'425.95 gegenüber einem bewilligten Kredit von Fr. 170'100.00, genehmigt.
• Für die Erschliessung der Abwasserleitungen betreffend das Gebiet Lüwis Bauma – Läseten Bäretswil den budgetieren Kredit über Fr. 251'000.00 (exkl. MwSt.) als gebundene Ausgabe bewilligt und frei gegeben.