Behördenbericht Juni 2022

Aus den Verhandlungen des Gemeinderates

Reglement über die Pachtlandvergabe, Genehmigung eines kommunalen Erlasses

Die Ressorts Liegenschaften sowie Land- und Forstwirtschaft haben ein Reglement über die Pachtlandvergabe von gemeindeeigenem Pachtland an landwirtschaftliche Betriebe erstellt. Darin sind die Grundsätze, Kriterien und der Ablauf für die Vergabe von gemeindeeigenem Pachtland an landwirtschaftliche Betriebe geregelt. Die Pachtlandvergabe und -zuteilung soll inskünftig transparent nach klar bestimmten Kriterien erfolgen, wozu das Reglement dienlich ist. Es soll auch helfen, bei Veränderungen von bestehenden Pachtverhältnissen eine neue Pächterschaft auszusuchen und diese nach klaren Regeln bestimmen zu können (Verzicht auf das Gewohnheitsrecht). Das neue Reglement basiert im Wesentlichen auf den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG).

Das Reglement über die Pachtlandvergabe wird am Mittwoch, 22. Juni 2022 auf der Gemeindewebsite amtlich publiziert und vorbehältlich der Beschwerdefrist per 1. September 2022 in Kraft gesetzt.

 

Ortsdurchfahrt Wetziker-/Baumastrasse, Projektstand und Haltung zu Tempo 30 sowie Minikreisel

Der Kanton Zürich plant zusammen mit der Gemeinde die Sanierung der Ortsdurchfahrt Wetziker-/Baumastrasse. Federführend in diesem Projekt ist das kantonale Tiefbauamt. Im technischen Bericht vom 29. Januar 2021, welcher dem Gemeinderat vorgelegt wurde, stand betreffend signalisierte Geschwindigkeit „Im Projektperimeter ist durchgehend eine Geschwindigkeit von 50 km/h signalisiert.“ Zudem soll ein Minikreisel im Kreuzungsbereich Bahnhof- und Wetziker-/Baumastrasse gebaut werden.

Die Projektverantwortlichen des Kantons erklärten an einer Orientierung im April 2022 dem Ressort Tiefbau und Werke der Gemeinde Bäretswil, dass sie sich aufgrund eines Verkehrsgutachtens entschieden haben im Rahmen der Sanierung der Wetziker/Baumastrasse Tempo 30 im Bereich des Dorfzentrums von Bäretswil einzuführen.

Der Gemeinderat bevorzugt jedoch das im vergangenen Jahr publizierte Strassenprojekt vom 29. Januar 2021 (ohne Reduktion auf Tempo 30) und beantragt nun dem Tiefbauamt des Kantons Zürich am Projekt vom 29. Januar 2021 mit dem Minikreisel festzuhalten. Da es sich bei der Wetziker-/Baumastrasse um eine Kantonsstrasse handelt, hat der Kanton das letzte Wort. Wie das Strassenbauprojekt schlussendlich umgesetzt wird, steht noch offen.

 

Ferner hat der Gemeinderat:

  • Die Rechnung 2021 der Stiftung Hedwig und Heinrich Bünzli-Krauer mit Einnahmen von Fr. 166‘937.82 und Ausgaben von Fr. 29‘240.54 sowie einem Gewinn von Fr. 137‘697.28 genehmigt.
  • Die Abrechnung für die Aufhebung der Rechtsvortritte an der Adetswilerstrasse von Fr. 3‘860.00 inkl. MwSt. (Kredit Fr. 3‘900.00) genehmigt.
  • Den Geschäftsbericht 2021 sowie die Jahresrechnung 2021 des Zweckverbands Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Bezirk Hinwil (ZV KES) genehmigt. Die Laufenden Rechnungen 2021 des Zweckverbandes weisen einen Aufwand von Fr. 6‘801‘826.09 und einen Ertrag von Fr. 1‘378‘204.60 aus. Dies ergibt einen Aufwandüberschuss von Fr. 5‘423.621.49 wobei der Kostenanteil für die Gemeinde Bäretswil bei Fr. 297‘492.40 liegt.
  • Für die Randabschlüsse an der Schönausstrasse (Abschnitt Gewässerschutzzone Schöne) einen Kredit von Fr. 46‘000.00 zu Lasten der Laufenden Rechnungen sowie einen Kredit von Fr. 50‘000.00 zu Lasten der Investitionsrechnung für die Oberflächenbehandlung Schönausstrasse bewilligt. Beide Ausgaben sind im Budget 2022 eingestellt.