Teilrevision Gebührentarif
Der Bezirksrat stellte bei der Visitation im Januar 2025 im Spezialfinanzierungskonto Abfall einen Überschuss von über Fr. 500'000.00 fest. Aufgrund dessen wurde die Höhe der Abfallgebühren überprüft, um dem Kostendeckungsprinzip Nachachtung zu verleihen. Der hohe Bestand des Spezialfinanzierungskontos und keiner anstehenden Investitionen rechtfertigen eine Reduktion der Abfallgebühren. Der Gemeinderat senkt die Grundgebühr auf Fr. 60.00 pro Haushalt / Betrieb. Mit der beschlossenen Senkung der Grundgebühr wird das Spezialfinanzierungskonto Abfall voraussichtlich pro Jahr um ca. Fr. 33'000.00 reduziert werden. Die Tarifanpassung des Gebührentarif (GebTarif, Nr. 600.2) der Gemeinde Bäretswil tritt per 1. Januar 2026 in Kraft.
Übernahme der privaten Abwasserleitungen
Mit Gesuch vom 16. Juni 2025 beantragt die Vereinigung Kanalisation Läsetenstrasse 1-4 um Übernahme der Abwasserleitungen Läsetenstrasse 1-4 durch die Gemeinde Bäretswil. Die Anwohner im Gebiet «Läseten» zählen 21 EGW (Einwohnergleichwerte) und möchten freiwillig an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Grundlagen und Erwägungen der Folgekosten beschliesst der Gemeinderat die Übernahme der Abwasserleitung Läsetenstrasse 1-4 ins Verwaltungsvermögen der Gemeinde Bäretswil aufzunehmen.
Ferner hat der Gemeinderat:
- Die Abrechnung über den Ersatz der Software Axians Infoma WW-Soft durch Axians Infoma Newsystem im Betrag von Fr. 169'294.29 gegenüber einem bewilligten Kredit von Fr. 200'000.00 genehmigt.
- Das Budget 2026 sowie den Finanzplan 2027-2029 des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil mit einem Aufwandüberschuss zulasten der Verbandsgemeinden von Fr. 8'100'000.00 (2026) genehmigt. Die Anteile der Gemeinde Bäretswil für die KESB betragen Fr. 174'587.50 und für die Berufsbeistandschaft Fr. 132'846.05.