Abfallverordnung
Im Jahr 2020 wurde die Abfallverordnung und die Abfallvollzugsverordnung einer Totalrevision unterzogen. Damals wurden veraltete Bestimmungen aktualisiert und in die heutigen Verhältnisse angepasst sowie strukturelle Anpassungen vorgenommen. Der Bezirksrat Hinwil stellte im Visitationsbericht vom 29. Januar 2025 fest, dass die Abfallverordnung nie der Gemeindeversammlung zur Genehmigung unterbreitet wurde, obwohl dazu Pflicht gestanden hätte. Zur Richtigstellung wird deshalb nun die revidierte Abfallverordnung aus dem Jahr 2020 unverändert zur Genehmigung an die Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 2025 verabschiedet. Auf ein Vernehmlassungsverfahren wird verzichtet, weil dies bereits im Rahmen der Revision im Jahr 2020 durchgeführt wurde.
Teilrevision Verordnung über den kommunalen Natur- und Landwirtschaftsschutz
Aufgrund Erweiterung der bewirtschafteten Schutzflächen muss die Verordnung über den kommunalen Natur- und Landschaftsschutz angepasst und der jährlich genehmigte Gemeindebeitrag von Fr. 37'000.00 entsprechend erhöht werden. Die Erweiterungen der kommunalen Schutzverordnung sind gekennzeichnet und werden in Kürze amtlich publiziert. Infolge der um rund 300 Aren erweiterten Schutzflächen wird der Betrag für die Ausrichtung von Gemeindebeiträgen auf jährlich wiederkehrende Ausgaben von Fr. 43'600.00 erhöht.
Anpassung Angebot Spartageskarten
Seit 1. Januar 2024 bietet die Gemeinde den Verkauf von SBB-Spartageskarten an. Eineinhalb Jahre nach Einführung dieses Angebotes wurde nun eine entsprechende Evaluation durchgeführt. Basierend auf einer durchgeführten Verkaufsstatistik werden nur durchschnittlich 50 - 60 % der Spartageskarten an Einwohnerinnen und Einwohner aus Bäretswil verkauft. Das Angebot der Spartageskarten wird deshalb per 1. Januar 2026 auf den Verkauf an die Einwohnerschaft aus Bäretswil eingegrenzt. Auswärtige Personen können keine Spartageskarte mehr erwerben.
Erneuerung Strassenbelag und Werkleitungen an der Rainstrasse
Die Rainstrasse ist mit defekten Randsteinen und Belägen in die Jahre gekommen. Rund 40 Meter der Wasserleitungen stammen aus dem Jahr 1967 und sind zu erneuern. Der Gemeinderat hat für die Ingenieurleistungen in Sachen Strassensanierung und Erneuerung der Werkleitungen in der Rainstrasse einen Kredit von Fr. 53'963.52 als gebundene Ausgabe bewilligt.
Ersatz Wasserversorgungs-Transportleitung Bussental - Neuthal
Die Transportleitungen zwischen dem Pumpwerk Bussental und dem Reservoir stammen aus dem Jahr 1966. Im Frühjahr 2025 kam es zum ersten Rohrbruch und im Juni folgten drei weitere. Für den Ersatz der Transportleitung Bussental – Neuthal genehmigt der Gemeinderat das Projekt und bewilligt einen Kredit von Fr. 196'000.00 als gebundene Ausgabe.
Ferner hat der Gemeinderat:
- Den Revisionsbericht über die KVG-Abrechnungen (Krankenversicherungsgesetz) 2024 vom 12. Juni 2025 abgenommen.