Vertragsanpassung betreffend Stockwerkeigentum infolge Um- und Erweiterungsbau der Alters- und Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4
Der Um- und Erweiterungsbau der Alters- und Pflegewohnungen an der Kirchstrasse 4 ist seit vergangenem Jahr abgeschlossen und in vollem Betrieb. Das Bauprojekt umfasste im Wesentlichen den Anbau von Balkonen bei den Alterswohnungen sowie die Erweiterung der Räume der Pflegewohnung im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss an die betriebli-chen Bedürfnisse. Eigentümer dieser Liegenschaft sind die Genossenschaft Alterswohnung (GAB) sowie die politische Gemeinde Bäretswil. Im Innenverhältnis führte das Bauprojekt zu einer Veränderung des Eigentums sowie der Wertquote, weshalb das Reglement für Stockwerkeigentum auf die jetzigen Begebenheiten angepasst wurde.
Kredit über Fr. 131‘000.00 als gebundene Ausgabe für den Ersatz eines Schulbusses
Die Schule Bäretswil hat für den reibungslosen Schülertransport drei Schulbusse im Einsatz. Der rote im Einsatz stehenden Schulbus hat mit 200‘000 Km (Richtwert für die Höchstlaufstrecke von Schulbussen liegt bei 100‘000 – 180‘000 Km) seine Lebensdauer als Schulbus erreicht und muss ersetzt werden. Im Finanzplan 2024–2028 wurde vorsorglich dafür ein Betrag über Fr. 150‘000.00 eingestellt. Der Ersatz des Schulbusses war für das Kalenderjahr 2024 geplant. Durch einen glücklichen Zufall wurden durch eine andere Firma zu viele Fahrzeuge derselben Art, wie unser aktuelles Schulbusmodell ist, bestellt und somit ist ein Nachfolgermodell für die Gemeinde Bäretswil verfügbar. Da sich das Fahrzeug jedoch noch in der „Warteliste“ für die Produktion befindet, wird sich die Auslieferung voraussichtlich um ein Jahr hinauszögern.
Bei der Bestellung handelt es sich um ein 1:1-Nachfolgermodell des aktuellen Schulbusses, also wiederum um einen Mercedes-Benz-Bus mit 28 Kindersitzplätzen und Vierradantrieb. Des Weiteren wurde der Gemeinde mitgeteilt, dass das vorgesehene Modell in naher Zu-kunft nicht mehr in dieser Konfiguration hergestellt wird. Für diese gleichwertige Ersatz-beschaffung hat der Gemeinderat somit einen Kredit über Fr. 131‘000.00 als gebundene Ausgabe gesprochen.
Ein Kredit von Fr. 170‘000.00 für die Überarbeitung des genereller Entwässerungsplans (GEP) sowie die kommunale Verordnung über die Siedlungsentwässerung von Bäretswil
Der Gemeinde Bäretswil steht ein genereller Entwässerungsplan (GEP) von 1991 und 2003 zur Verfügung. Zwischenzeitlich wurden die Abwasserreinigungsanlagen aufgehoben, diverse Leitungsbauten ausgeführt, ein Leitungskataster über das gesamte Gemeindegebiet erstellt und diverse Daten in ein Geografisches-Informationssystem (GIS) überführt. Ebenso wird seit Jahren bei baulichen Gegebenheiten schrittweise das Mischsystem zum Trennsystem umgesetzt. Dies bedeutet, dass beispielsweise Meteorwasser separat erfasst und weggeleitet wird, so dass nur das Schmutzwasser der Kläranlage zugeführt wird.
Nach 20 Jahren, seit der letzten grösseren GEP-Bearbeitung, ist es an der Zeit die verschiedenen Teilprojekte zu überarbeiten und auf einen aktuellen Stand zu bringen. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Verordnung über die Siedlungsent-wässerungsanlagen (SEVO) inkl. Gebührenverordnung aus dem Jahre 2008 zu überarbeiten.
Für diese Überarbeitung der vorhin genannten Verordnungen und für den generellen Entwässerungsplan (GEP) wird der Gemeinderat den Stimmberechtigten an der nächsten Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2023 die Genehmigung eines Kredites über Fr. 170‘000.00 beantragen. Die offizielle Einladung zur Gemeindeversammlung sowie die detaillierten Akten zum Geschäft werden im November 2023 über die Gemeindewebsite aufgeschaltet oder können in der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.
Ferner hat der Gemeinderat:
• Die Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023 erwahrt. Gegen die Beschlüsse wurde kein Rechtsmittel ergriffen.
• Das Organisationsreglement des Gemeinderates und der Gemeindeverwaltung in geringem Umfang teilrevidiert sowie die Inkraftsetzung per 1. September 2023 beschlossen (amtliche Publikation vom 28. August 2023)
• Die Aufhebung des Reglements Submissionsschwellenwerte per 30. September 2023 aufgrund Wiederholung von übergeordnetem Recht aufgehoben.
• Die Vereinbarung über den Betrieb einer Pflegewohnung mit dem Spitex-Verein Bäretswil überarbeitet und genehmigt.
• Den neuen Feuerwehrkommandant, Andreas Würmli, per 1. Januar 2024 gewählt und vom Rücktritt des aktuellen Kommandanten der Feuerwehr Bäretswil, Andreas Schnyder per 31. Dezember 2023 unter bester Verdankung seiner geleisteten Dienste, Kenntnis genommen.
• Für die Entwässerung der Zivilschutzanlage im Neuthal eine einmalige Benützungsgebühr über Fr. 9‘703.50, für die Einleitung von Meteorwasser in die Enwässerungsleitung der Staatsstrasse, als gebundene Ausgabe bewilligt.
• Den Prüfbericht des kantonalen Sozialamtes über die durchgeführte Revision der Zusatzleistungsfälle zur AHV/IV abgenommen und dankt den Mitarbeitenden für die fehlerfreie Fallbearbeitung.